Wohnen und ARBEITEN im Gewerbegebiet?

3 Antworten

Ich habe ein Wohnhaus mit einer Halle erworben, welches als Produktionshalle ausgewiesen wurde, ich selbst würde Teil des Wohnhauses privat mit meiner Frau und unseren beiden Kindern 2/3 vom Wohnhaus bewohnen, den anderen Teil 1/3 auch als Verwaltungsbüro nutzen, sowie die Produktionshalle eine Nutzungsänderung über unseren Architekten beantragen und in ein Büro/Verwaltungsgebäude umwandeln.


Die Frage ist nur, was im Bebauungsplan steht. Wenn der Bebauungsplan sagt, dass das Grundstück, auf dem Wohnhaus und Halle stehen, Gewerbegebiet ist, dann ist die Voraussetzung lediglich, dort ein Gewerbe zu betreiben. Ob ihr einen Bürobetrieb, ein Nagelstudio oder eine Farbenfabrik betreibt, ist dabei irrelevant. Sobald ihr auf diesem Grundstück ein Gewerbe betreibt, dürft ihr auch dort wohnen. Also erstmal den Bebauungsplan prüfen. Was den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gefällt oder nicht gefällt, ist nicht von Bedeutung.


Maywand 
Beitragsersteller
 24.06.2022, 10:52

Es ist ein Gewerbegrundstück und dort ist Wohnen und arbeiten als Büro Verwaltuung eigentlich zulässig, darum waren wir auf diese schnelle Antwort auf meine Mail der Gemeinde, sehr überrascht gewesen. (Antwort erfolgte nach genau 10min. ich könnte ja mein Betrieb auch in einem Wohngebiet ausüben und ein produzierender Betrieb eben nicht)

Sunshine24de  24.06.2022, 10:59
@Maywand

Das ist aber nur die persönliche Meinung des Sachbearbeiters. Die ist unerheblich. Wichtig ist, welche Vorgaben der Bebauungsplan macht und welche konkreten Vorgaben die Bewohner des Wohnhauses erfüllen müssen. Es darf z. B nicht untervermietet werden oder Ähnliches. Dein Architekt sollte sich die verbindlichen Auskünfte von der Verwaltung einholen.

Wenn das Objekt als Gewerbeeinheit mit Betriebswohnung genehmigt ist, kann die Stadt das Wohnen darin für Betriebsangehörige nicht ohne weiteres verbieten.

Wenn hingegen der aktuelle Genehmigungsstand das nicht zulässt, kann die Behörde eine Nutzungsänderung ablehnen.

Eine konkrete Antwort im Einzelfall kann nur ein örtlicher Architekt oder ein Anwalt für Baurecht geben.

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