Wohnen und ARBEITEN im Gewerbegebiet?
Ich habe ein Wohnhaus mit einer Halle erworben, welches als Produktionshalle ausgewiesen wurde, ich selbst würde Teil des Wohnhauses privat mit meiner Frau und unseren beiden Kindern 2/3 vom Wohnhaus bewohnen, den anderen Teil 1/3 auch als Verwaltungsbüro nutzen, sowie die Produktionshalle eine Nutzungsänderung über unseren Architekten beantragen und in ein Büro/Verwaltungsgebäude umwandeln.
#Aktuell zahlen wir knapp 35.000€ jährlich an Gewerbesteuer tendenz steigend.
# Wir haben Aktuell 5 festangestellte Mitarbeiter und würden darin alle arbeiten.
Unsere Firma gibt es bereits seid 2006 mit aktuellen Sitz in Hockenheim. (Das Büro Aktuell ist jetzt etwas zu klein um weiter zu expandieren)
Die Gemeinde Neulussheim hat uns mitgeteilt, das ein Wohnen nicht zwingend notwendig sei und wir nicht 24/7 präsent sein müssen und hat es abgelehnt, weiter wurde begründet es steht eine so tolle Porduktionshalle und könnte wirklich von einem doch genutzt werden, der wirklich etwas produziert die Halle ist 270qm groß und das Wohnhaus ist 220qm.
wie können wir unseren Traum von Wohnen und Arbeiten auf diesem Anwesen doch noch realisieren ?
Bitte um Ratschlag
Mfg R. Maywand
3 Antworten
Ich habe ein Wohnhaus mit einer Halle erworben, welches als Produktionshalle ausgewiesen wurde, ich selbst würde Teil des Wohnhauses privat mit meiner Frau und unseren beiden Kindern 2/3 vom Wohnhaus bewohnen, den anderen Teil 1/3 auch als Verwaltungsbüro nutzen, sowie die Produktionshalle eine Nutzungsänderung über unseren Architekten beantragen und in ein Büro/Verwaltungsgebäude umwandeln.
Sobald Sie auf diesem Grundstück ein Gewerbe betreiben, können Sie dort auch wohnen. Prüfen Sie also zuerst den Bebauungsplan. https://www.surveyzop.com/tellculvers/ https://www.surveyzop.com/taco-bell-breakfast-hours/
Die Frage ist nur, was im Bebauungsplan steht. Wenn der Bebauungsplan sagt, dass das Grundstück, auf dem Wohnhaus und Halle stehen, Gewerbegebiet ist, dann ist die Voraussetzung lediglich, dort ein Gewerbe zu betreiben. Ob ihr einen Bürobetrieb, ein Nagelstudio oder eine Farbenfabrik betreibt, ist dabei irrelevant. Sobald ihr auf diesem Grundstück ein Gewerbe betreibt, dürft ihr auch dort wohnen. Also erstmal den Bebauungsplan prüfen. Was den Mitarbeitern der Stadtverwaltung gefällt oder nicht gefällt, ist nicht von Bedeutung.
Das ist aber nur die persönliche Meinung des Sachbearbeiters. Die ist unerheblich. Wichtig ist, welche Vorgaben der Bebauungsplan macht und welche konkreten Vorgaben die Bewohner des Wohnhauses erfüllen müssen. Es darf z. B nicht untervermietet werden oder Ähnliches. Dein Architekt sollte sich die verbindlichen Auskünfte von der Verwaltung einholen.
Wenn das Objekt als Gewerbeeinheit mit Betriebswohnung genehmigt ist, kann die Stadt das Wohnen darin für Betriebsangehörige nicht ohne weiteres verbieten.
Wenn hingegen der aktuelle Genehmigungsstand das nicht zulässt, kann die Behörde eine Nutzungsänderung ablehnen.
Eine konkrete Antwort im Einzelfall kann nur ein örtlicher Architekt oder ein Anwalt für Baurecht geben.
Es ist ein Gewerbegrundstück und dort ist Wohnen und arbeiten als Büro Verwaltuung eigentlich zulässig, darum waren wir auf diese schnelle Antwort auf meine Mail der Gemeinde, sehr überrascht gewesen. (Antwort erfolgte nach genau 10min. ich könnte ja mein Betrieb auch in einem Wohngebiet ausüben und ein produzierender Betrieb eben nicht)