Angemeldeter Minijob in 2018?

xenia798  08.11.2023, 20:57

Hattest du 2021 den Midi-Job , den Mini-Job und zusätzlich noch den Zeitungsausträger-Mini-Job ?

Veronika104 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 21:18

Ja, verstehe es nicht, da alles unter der gleichen Sozialversicherungsnummer eingemeldet wird.

xenia798  08.11.2023, 21:30

Ich würde keine Strafgebühr bezahlen , musstest du bei der Vertragsunterzeichnung keine Angaben zu deinen Jobs machen ?

Veronika104 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 21:58

Klar, habe ja mehrmals nachgefragt, ob ich den Zeitungsjob da auch mitangeben muss, da ja schon seit 2018 gemeldet bin.

xenia798  08.11.2023, 21:32

Ich meine die Sozialversicherungsnummer ist immer gleich , es ist ja deine .

Veronika104 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 21:59

Ich sehe da schon die Verantwortung des Mini-Job Arbeitgebers und das dazugehörigen Steuerbüro's. Sie hatten jetzt eine Buchprüfung und da kaum es zum Vorschein.

2 Antworten

"Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin."

FEHLER!!!!

Solche wichtigen Informationen teilt man immer schriftlich mit.

Jetzt hast Du schlechte Karten, denn Du kannst nicht beweisen, dass Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist!!!

"Klar, habe ja mehrmals nachgefragt, ob ich den Zeitungsjob da auch mitangeben muss, da ja schon seit 2018 gemeldet bin."

Sorry, warum fragt man nach, das nimmt man schriftlich mit auf und gut ist, PUNKT!


Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:30

Nein, was mir mehr aufschlägt, man duzt sich und bekommt dann ein Einschreiben mit Rückantwort, anstatt einen kurzen Anruf zu tätigen. Was ich auch nicht verstehe, die Minijob-Zentrale hat alle Meldungen und rührt sich nicht und weisst darauf hin?

Eifelia  09.11.2023, 11:59
@Veronika104

Die müssen - genau wie Du es hättest machen sollen - sicherstellen, dass Du die Post bekommst. Wenn sie Dir das telefonisch mitgeteilt hätten, hätten sie jetzt dasselbe Problem wie Du - das per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, ist völlig korrekt.

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 12:06
@Eifelia

Nein, es geht darum nicht, wie mich die Post erreicht, man war immer sehr freundlich und ich finde es einfach keinen Stil und Anstand des Miteinander Umgehens.

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:28

Danke, so bin ich auch immer gewesen, werde mir den Verdienst jetzt mit der Steuerklasse VI versteuern, damit ich es mit dem angebenen Betrag vergleichen kann.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.

Ich weiß ja nicht, wem du es gesagt hast, aber, man kann nur einen M inijob neben einer Soziaversicherungspflichtigen Tätigkeit haben.

Eine weitere Tätigkeit wird dann der Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zugeschlagen.

Wirtschaft sinnvoll wäre es gewesen den Minijob und den Zeitungsausträgerjob dann als Übergangszonentätigkeit zu sehen, was vermutlich auch gemacht wurde.

Es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern ganz einfach um die fälligen Beiträge.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 12:14

Hallo nochmal ich, der Verdienst in der Zeit, wo ich über die 450,00 Euro kam beträgt 896,97 Euro und dafür soll ich 886,53 Euro zahlen?

wfwbinder  09.11.2023, 13:14
@Veronika104

Nach der Schilderung im Sachverhalt kann man keine klare Stellungnahme abgeben.

Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
  1. für wie viel Monate in 2021?
  2. wie viel Geld gab es für die 15 Stunden?

Es stand nirgends, dass der Zeitungsausträger Job 896,97 betrug, asserdem ist nicht der Betrag entscheidend, der über 450,- hinaus ging, sondern was wie deklariert wurde.

Es ist vermutlich so, dass der Zeitungsjob, weil er früher gemeldet wurde, als Minijob beibehalten wurde udn die 450,- Eurotätigkeit als normale Tätigkeit abgerechnet wurde, denn anscheinend hast Du ja keine Aussage getroffen, welche Anstellung, wie abgerechnet werden sollte.

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 13:58
@wfwbinder

Nein, habe alles genau deklariert, nur es ist nicht so weiter gemeldet worden, wie es sein sollte, habe jetzt die Sozialabgaben für den kompletten Verdienst in dieser Zeit mit Steuerklasse VI ermittelt und werde ihn auch überweisen.

Darum ging es nie, nur weil es jetzt eine Betriebsprüfung gab und es sichtbar war, dass manche Gehälter und Zahlungen falsch abrechnet wurden bzw. falsch dem Steuerbüro gemeldet wurden.

Strafe sollte derjenige zahlen, der seine Sorgfaltspflicht verletzt.

wfwbinder  09.11.2023, 14:41
@Veronika104
Strafe sollte derjenige zahlen, der seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Ich denke nicht, dass man Dir eine Strafe berechnet hat, sondern nur die Beiträge.

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 15:45
@wfwbinder

Bin da auch sehr gespannt. Danke für die vielen Antworten.

Veronika104 
Beitragsersteller
 09.11.2023, 11:21

Danke, dass mit der Übergangszonentätigkeit wusste ich auch, hatte es auch so gesehen, somit habe ich mir keine Gedanken mehr gemacht. Ein Steuerbüro weisst den Klienten, hier den ehemaligen Arbeitgeber nicht darauf hin? Werde es mir mit Steuerklasse VI mal selbst ausrechnen um zu sehen, ob es nur die Verbeitragung ist.