Angemeldeter Minijob in 2018?
Hallo zusammen,
trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.
Dieser Job war in der Minijob-Zentrale auch von dem Arbeitgeber gemeldet worden.
Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin.
Aufgrund des Zeitungsaustragens hat jeder gewußt, dass ich an jedem Donnerstag später meinen Dienst angetreten habe.
Mache diesen Job seit Februar 2022 nicht mehr und bin seit März d. J. in Rente.
Heute habe ich einen Einschreibebrief mit Rückantwort der besagten Firma erhalten, wo mir wegen einer Falschaussage eine Strafgebühr/Nachforderung i. H. v. 886,53 Euro in Rechnung gestellt wird.
Hatte bei der Minijob-Zentrale angerufen, die konnten mir gar nicht helfen.
Hatte am Beginn der Aufnahme meiner Tätigkeit mehrmals die Geschäftsführung und Bürokraft gefragt, ob sie nicht noch was dazu melden müssten. Diese wurde verneint, da ich ja schon für den Zeitungsjob über diesen Arbeitgeber angemeldet bin.
Habe heute dem Geschäftsführer eine Antwortmail geschrieben, wo ich auch meinen Unmut dargestellt habe (sachlich) und darum gebeten mir eine detaillierte Aufstellung der Nachforderung/Strafgebühr zukommen zu lassen.
Meine Einschätzung ist, dass hier ggf. auch das Steuerbüro einen Fehler gemacht hat?
Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Hattest du 2021 den Midi-Job , den Mini-Job und zusätzlich noch den Zeitungsausträger-Mini-Job ?
Ja, verstehe es nicht, da alles unter der gleichen Sozialversicherungsnummer eingemeldet wird.
Ich würde keine Strafgebühr bezahlen , musstest du bei der Vertragsunterzeichnung keine Angaben zu deinen Jobs machen ?
Klar, habe ja mehrmals nachgefragt, ob ich den Zeitungsjob da auch mitangeben muss, da ja schon seit 2018 gemeldet bin.
Ich meine die Sozialversicherungsnummer ist immer gleich , es ist ja deine .
Ich sehe da schon die Verantwortung des Mini-Job Arbeitgebers und das dazugehörigen Steuerbüro's. Sie hatten jetzt eine Buchprüfung und da kaum es zum Vorschein.
2 Antworten
"Habe dies dem Arbeitgeber des 450,00 Euro Jobes auch mündlich mitgeteilt , dass ich Zeitungen austrage und da auch in der Minijob-Zentrale gemeldet bin."
FEHLER!!!!
Solche wichtigen Informationen teilt man immer schriftlich mit.
Jetzt hast Du schlechte Karten, denn Du kannst nicht beweisen, dass Du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist!!!
"Klar, habe ja mehrmals nachgefragt, ob ich den Zeitungsjob da auch mitangeben muss, da ja schon seit 2018 gemeldet bin."
Sorry, warum fragt man nach, das nimmt man schriftlich mit auf und gut ist, PUNKT!
Die müssen - genau wie Du es hättest machen sollen - sicherstellen, dass Du die Post bekommst. Wenn sie Dir das telefonisch mitgeteilt hätten, hätten sie jetzt dasselbe Problem wie Du - das per Einschreiben mit Rückschein zu schicken, ist völlig korrekt.
Nein, es geht darum nicht, wie mich die Post erreicht, man war immer sehr freundlich und ich finde es einfach keinen Stil und Anstand des Miteinander Umgehens.
Danke, so bin ich auch immer gewesen, werde mir den Verdienst jetzt mit der Steuerklasse VI versteuern, damit ich es mit dem angebenen Betrag vergleichen kann.
Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
trage seit 2018 Zeitungen aus und bekam monatlich zwischen 120 und 160 Euro.
Ich weiß ja nicht, wem du es gesagt hast, aber, man kann nur einen M inijob neben einer Soziaversicherungspflichtigen Tätigkeit haben.
Eine weitere Tätigkeit wird dann der Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zugeschlagen.
Wirtschaft sinnvoll wäre es gewesen den Minijob und den Zeitungsausträgerjob dann als Übergangszonentätigkeit zu sehen, was vermutlich auch gemacht wurde.
Es handelt sich nicht um eine Strafe, sondern ganz einfach um die fälligen Beiträge.
Hallo nochmal ich, der Verdienst in der Zeit, wo ich über die 450,00 Euro kam beträgt 896,97 Euro und dafür soll ich 886,53 Euro zahlen?
Nach der Schilderung im Sachverhalt kann man keine klare Stellungnahme abgeben.
Dann habe ich in 2021 einen Midijob mit 15 Wochenstunden und noch einen Minijob mit 450,00 Euro gemacht.
- für wie viel Monate in 2021?
- wie viel Geld gab es für die 15 Stunden?
Es stand nirgends, dass der Zeitungsausträger Job 896,97 betrug, asserdem ist nicht der Betrag entscheidend, der über 450,- hinaus ging, sondern was wie deklariert wurde.
Es ist vermutlich so, dass der Zeitungsjob, weil er früher gemeldet wurde, als Minijob beibehalten wurde udn die 450,- Eurotätigkeit als normale Tätigkeit abgerechnet wurde, denn anscheinend hast Du ja keine Aussage getroffen, welche Anstellung, wie abgerechnet werden sollte.
Nein, habe alles genau deklariert, nur es ist nicht so weiter gemeldet worden, wie es sein sollte, habe jetzt die Sozialabgaben für den kompletten Verdienst in dieser Zeit mit Steuerklasse VI ermittelt und werde ihn auch überweisen.
Darum ging es nie, nur weil es jetzt eine Betriebsprüfung gab und es sichtbar war, dass manche Gehälter und Zahlungen falsch abrechnet wurden bzw. falsch dem Steuerbüro gemeldet wurden.
Strafe sollte derjenige zahlen, der seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Strafe sollte derjenige zahlen, der seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Ich denke nicht, dass man Dir eine Strafe berechnet hat, sondern nur die Beiträge.
Bin da auch sehr gespannt. Danke für die vielen Antworten.
Danke, dass mit der Übergangszonentätigkeit wusste ich auch, hatte es auch so gesehen, somit habe ich mir keine Gedanken mehr gemacht. Ein Steuerbüro weisst den Klienten, hier den ehemaligen Arbeitgeber nicht darauf hin? Werde es mir mit Steuerklasse VI mal selbst ausrechnen um zu sehen, ob es nur die Verbeitragung ist.
Nein, was mir mehr aufschlägt, man duzt sich und bekommt dann ein Einschreiben mit Rückantwort, anstatt einen kurzen Anruf zu tätigen. Was ich auch nicht verstehe, die Minijob-Zentrale hat alle Meldungen und rührt sich nicht und weisst darauf hin?