Kann ein Arbeitgeber zzgl. zum 450,00€-Job VWL i. H. v. 40,00€ zahlen -ohne Lohn Einbuße?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange die zulässigen 450 € nicht überschritten werden, kann er das.

Auch geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem 450€-Minijob oder einem 50-Tage-Job, können ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, einen Teil ihres Netto-Gehalts als Vermögenswirksame Leistungen  auf einen entsprechenden VL-Vertrag zu überweisen. 

Der Arbeitgeber eines Minijobbers kann seinem Arbeitnehmer auch  einen Beitrag zu den VL zahlen. Dein Gehalt darf plus VL  die 450€-Grenze nicht überschreiten. 


coru27 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 10:11

So hatte ich mir das auch gedacht.....

Aber: Ich war letztes Jahr "normal" angestellt mit 900,00 € zzgl. VWL und bin nun in 2016 runtergegangen auf 450,00 €.

Habe meinen 1. Gehaltszettel bekommen und da stand dann drauf:

450,00 € Gehalt 40,00 € VWL

Gesamtbrutto: 490,00 €

Auszahlung: 450,00 €

VWL-Überweisung: 40,00 €

Kam mir sehr komisch vor. Als ich im Lohnbüro nachfragte, wurde mir gesagt, das wäre richtig so......

Primus  19.02.2016, 14:45
@Primus

Ich bedanke mich für die Auszeichnung ;-))

Natürlich kann der Arbeitgeber diese Zahlungen ohne Lohneinbuße zahlen, aber damit überschreitest Du die Einkommensgrenzen für einen Minijob mit alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben.


coru27 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 10:12

Danke, so hatte ich mir das auch schon gedacht..... Situation s. mein Kommentar zu Primus.