Kann ein Arbeitgeber zzgl. zum 450,00€-Job VWL i. H. v. 40,00€ zahlen -ohne Lohn Einbuße?
2 Antworten
Solange die zulässigen 450 € nicht überschritten werden, kann er das.
Auch geringfügig Beschäftigte, also Arbeitnehmer mit einem 450€-Minijob oder einem 50-Tage-Job, können ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, einen Teil ihres Netto-Gehalts als Vermögenswirksame Leistungen auf einen entsprechenden VL-Vertrag zu überweisen.
Der Arbeitgeber eines Minijobbers kann seinem Arbeitnehmer auch einen Beitrag zu den VL zahlen. Dein Gehalt darf plus VL die 450€-Grenze nicht überschreiten.
Natürlich kann der Arbeitgeber diese Zahlungen ohne Lohneinbuße zahlen, aber damit überschreitest Du die Einkommensgrenzen für einen Minijob mit alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
Danke, so hatte ich mir das auch schon gedacht..... Situation s. mein Kommentar zu Primus.
So hatte ich mir das auch gedacht.....
Aber: Ich war letztes Jahr "normal" angestellt mit 900,00 € zzgl. VWL und bin nun in 2016 runtergegangen auf 450,00 €.
Habe meinen 1. Gehaltszettel bekommen und da stand dann drauf:
450,00 € Gehalt 40,00 € VWL
Gesamtbrutto: 490,00 €
Auszahlung: 450,00 €
VWL-Überweisung: 40,00 €
Kam mir sehr komisch vor. Als ich im Lohnbüro nachfragte, wurde mir gesagt, das wäre richtig so......