Hauptjob, Minijob und Kleinunternehmer in einem?
Moin,
also Ich habe im Moment einen Hauptjob (A).
bei der KV bin ich durch den Hauptjob freiwillig versichert, also über der Bemessungsgrenze.
Zusätzlich habe ich einen Minijob (B) bei meinem Ex-Arbeitgeber.
Jetzt mein Frage(n):
- Ich möchte zusätzlich noch ein Kleinunternehmen (C) anmelden (max 17500 Euro Jahr). Jedoch komme insgesamt den drei Tätigkeiten nicht über 48h die Woche ! das ist alles Nachweisbar
- Interessiert der Krankenkasse überhaupt diese NEUE Selbständigkeit ? ich bin ja eh über der Bemessungsgrenze und zahle schon den maximalen KK Beitragssatz. Dh. Krankenkassenbeiträge sind nicht mehr aus der Selbständigkeit zu zahlen oder ?
- RV und PV: hier wird wohl bei der Steuererklärung der GEWINN bei der Selbstständigkeit zu meinem Jahresbrutto in Job A dazugerechnet.
- Einkommenssteuer: Der GEWINN aus der Selbständigkeit wird auch hier "Nachversteuert"
- Gibt es Probleme wenn ich bei dem Arbeitgeber einen Minijob (B) habe und gleichzeitig noch eine Rechnung über das Kleinunternehmen schreibe ? Es komplett andere Tätigkeiten die hier berechnet werden.
Vielen Dank für Eure antworten.
linguin
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
einkommensteuer
- Richtig, wenn man ohnehin schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind weitere Einkünfte für die Sozialversicherung nicht relevant.
- Stimmt, der Gewinn auch der Selbständigkeit, wird zusammen mit den anderen Einkünften besteuert.
- Wenn der Arbeitgeber für den Minijob und der Auftraggeber für das Gewerbe/die selbständige Tätigkeit der gleiche sind, wird das zumindest sehr genau unter die Lupe genommen. Insbesondere weil hier 450,- Euro monatlich mittels einer Pauschalbesteuerung von 2 % praktisch der Besteuerung entzogen werden.
- Die Entscheidung die selbständige Tätigkeit als Kleinunternehmen zu führen (keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG) sollte dringend überdacht werden. Der Kunde ist Unternehmer, für den ist es egal, ob er 1.000,- Euro zahlt, oder 1.000,- Euro + 19 % Umsatzsteuer. Aber jede Art von Kosten im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit (auch z. b. das neue Notebook, die Telefonge. Internet usw.) enthalten Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist. Das ist bares Geld auf die Hand.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986