Beschäftigung von Familienangehörigen

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Wenn der Vater seine Tochter als Haushaltshilfe angemeldet hat und die entsprechenden Beiträge für sie abführt, dann kann es doch keine Probleme geben. Entsprechend kann er die Aufwendungen dafür bei seiner Steuererkärung geltgend machen. Eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag kann man sich auch im Internet runterladen.

Würde mich interessieren ob das denn rechtlich geht.