Beschäftigung von Familienangehörigen
Hallo zusammen, folgende Situation:
in einem Einfamilienhaus leben Vater und Tochter zusammen, im Erdgeschoss hat der Vater seine Wohnung, und im Dachgeschoss hat die Tochter ihre eigene Wohnung. bei den Betriebskosten, Grundsteuer, Strom, Wasser, Reperaturen etc. zahlt die Tochter den Vater monatlich bar 250 Euro.
da die Tochter wegen einer Krankheit nicht mehr berufstätig ist, aber dennoch stundenweise arbeiten kann, würde ihr Vater sie gerne als Haushaltshilfe einstellen, und dies auch bei der Minijob-Zentrale anmelden. wöchentlich 2-3 Stunden im Haushalt putzen,bügeln, kochen, und sonstiges.
Wird so ein Beschäftigungsverhältnis bei der minijob-Zentrale überhaupt genehmigt, und wie prüft diese Behörde ob es sich um eine Arbeitnehmereigenschaft handelt ? Welche Stellen können bei dem erstellen des Arbeitsvertrages, ( Antragsstellung und was alles dazu gehört ) behilflich sein, Sozialverband, Gewerkschaft Anwalt ?
2 Antworten
Wenn der Vater seine Tochter als Haushaltshilfe angemeldet hat und die entsprechenden Beiträge für sie abführt, dann kann es doch keine Probleme geben. Entsprechend kann er die Aufwendungen dafür bei seiner Steuererkärung geltgend machen. Eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag kann man sich auch im Internet runterladen.
Würde mich interessieren ob das denn rechtlich geht.