Rundfunkbeitrag steuerlich absetzen - Einzelunternehmen?
Hallo, kann ich arbeite von zuhause aus und bin selbständig. Kann ich meinen privaten Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen und in EÜR, St. Erkl. usw. eintragen?
Falls ja; Ich bin seit 11.2019 gewerblich, aber der letzte Betrag, den ich überwiesen habe, war für den Zeitraum ab 10.2019 . Wie soll ich beim eintragen vorgehen?
1 Antwort
Wenn sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, muss für das Büro kein eigener Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden.
Kann ich meinen privaten Rundfunkbeitrag steuerlich geltend machen
Ergo kann auch kein Rundfunkbeitrag steuermindernd geltend gemacht werden.
Genau, ich buche den Rundfunktbeitrag als Aufwendung für mein anerkanntes Arbeitszimmer im Privat-Split 50%. Hätte ich ein externes Büro, müste ich noch einmal zahlen.
Und das sehe ich eben nicht so.
Laut Gebührenordnung zahlt man für die Wohnung. Für das in der Wohnung befindliche Büro zahlt man nichts.
Hätte ich ein externes Büro, müs[ s]te ich noch einmal zahlen.
Dann könntest du es auch absetzen.
Man könnte allerdings versuchen, am § 12 Nummer 1 EStG vorbei einen beruflichen Anteil abzusetzen. Allerdings dürfte das ziemlich wenig Chancen haben, weil ja eben keine zusätzliche Gebühr entsteht.