Antwort
Umsatzsteuerpflichtig sind Sie erst ab 17.500€ Umsatz jährlich! Darunter sind sie Kleinunternehmer und dürfen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen (siehe Kleinunternehmerregelung). Sollten Sie jedoch darüber liegen, dann bedenken Sie, dass in Ihrem Fall die Umsatzsteuer wahrscheinlich nur 7% beträgt, da Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit. Egal wie, ihre Einnahmen müssen Sie trotzdem ordentlich versteuern und in der EST-Erklärung aufführen. Ihre Ausgaben (Materialkosten etc.) können Sie "dagegenrechnen", da sie "mindernd" wirken.