Als Eigentümer den Stromanbieter wechseln?
Hallo, ich bin der Eigentümer einer Wohung in einer Wohneinheit mit 7 anderen Wohungen. Eigentlich war es so angedacht, dass das gesamte Gebäude mit dem selben Stromanbieter ausgestattet ist. Aber ich habe nur Probleme mit diesem Anbieter. Kann ich als einzelner Eigentümer selber meinen Strom regeln oder muss ich da erst mit der Eigentümerversammlung etwas regeln?
2 Antworten
Während der Grundversorger festgelegt ist, kann jeder Haushalt (= eigener Zähler) eigene Verträge für die Stromversorgung abschließen. Es gibt überhaupt keinen Grund, daß alle Haushalte beim gleichen Anbieter versorgt werden, außer sie entschließen sich gemeinsam, dies zu tun. Auch ein solcher Entschluß muss jedoch nicht auf Dauer gelten, sondern kann revidiert werden. Also: die Eigentümergemeinschaft kann Dir nicht vorschreiben, woher der Strom zu beziehen ist, wenn nicht diese selbst z.B. ein BHKW betreibt, aus dem die Versorgung unmittelbar erfolgt.
Wenn Du einen eigenen Zähler hast, kannst den Anbieter wechseln. Das Ablesen des Zählers bleibt wie gehabt beim Netzbetreiber, die Rechnung bekommst vom neuen Stromlieferanten. Netzbetreiber und Stromlieferant können identisch sein, z.B. Eon.