ALG 1 rückwirkend für den gesamten Monat gestrichen, was kann ich tun?
Hallo zusammen,
Ich bin derzeit Arbeitssuchend. Am 19.09 habe ich eine Einladung zu einem Termin "erhalten". In meiner Post war allerdings nichts! Am 26 und 30 habe ich zwei Folgetermine zugesandt bekommen. Allerdings war ich da bei meiner Freundin. Nein ich hab diesen Urlaub nicht angemeldet. Am 30 habe ich auch direkt dass nette Servicecenter angerufen. Die Frau am Telefon war super verständnissvoll und meinte, dass das geklärt werden kann. Am besten solle ich heute noch dort hin fahren. Was mir aber ohne Sprit und Geld da keins wie gewohnt kam unmöglich war. Meine Fragen sind folgende: 1. Dürfen die Leistungen rückwirkend gestrichen werden und wenn ja in dieser Höhe? Da meine internetrecherche ergab, dass 1 Woche bei fehlender Meldeaufforderung rechtens ist. 2. Ist es rechtens jemanden in Deutschland verhungern zu lassen? (ALG 2 kann ich für oktober beantragen War dort am 05.10. somit kann nicht rückbesntragt werden für September. Dies wird mit alg 1 verrechnet und sind fette 80 Euro) 3. ist es vollkommen irrelevant dass das erste schreiben nie ankam? 4 ich möchte Einspruch einlegen, da ohne Geld das überleben "vergleichsweise" schwer ist. Wie könnte ich dabei Erfolg haben?
Vielen Dank für die antworten
3 Antworten
Da Du Dich unter der angegebenen Adresse nicht aufgehalten hast muß das Arbeitsamt davon ausgehen, dass Du nicht arbeitssuchend bist, ergo werden die Leistungen gestrichen. Nicht umsonst erhält man ein Merkblatt, wenn man sich arbeitssuchend meldet, in dem die Spielregeln für den Bezug von ALG1 genau beschrieben sind. Da steht auch, dass man Abwesenheit von dem angegebenen Aufenthaltsort mitzuteilen hat, im Falle von Urlaub man sich diesen sogar genehmigen lassen muß.
Zwei Verstöße gleich zu beginn dder Arbeitslosigkeit - da schwant dem Sachbearbeiter arges und er zieht gleich mal die Reißleine mit den berechtigten Sanktionen.
Zum Thema verhungern - nimm deine Beine unter die Arme und geh zur Tafel - dann mußt Du nicht verhungern - und auf freiwillige Helfer sind die auch angewiessen.
lies mal hier:
Du hast dir in kürzester Zeit grundlos gleich mehrere Pflichtverstöße eingehandelt, die spürbare Leistungskürzungen durchaus rechtfertigen.
siehe Link: " Bei jedem weiteren Verstoß gegen die Verhaltenspflicht innerhalb eines Jahres ruht der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen vollständig. In diesem Fall hat das Jobcenter jedoch einen Ermessensspielraum und kann die Kürzung bei 60 Prozent belassen. Dafür muss der Leistungsbezieher jedoch nachträglich seinen Pflichten nachkommen (§ 31a Abs. 1 S. 6 SGB II). "
Betr. Widerspruch ..... der Erfolg liegt im Ermessen des Jobcenters. Zeige dich also reumütig und gelobe Besserung, nur so kannst du in deiner speziellen, selbst verschuldeten Lage, das beste Ergebnis erwarten.
Ein persönliches Gespräch( in Begleitung eines Zeugen) wäre dir anzuraten, ansonsten verzögert sich die Leistung unnötig weiter über Wochen.
Fazit:
Erziehung muss sein, erst wenn k e i n Geld mehr fließt, werden auch die letzten Schlafmützen wach !
Die Frage die sich jeder stellt, der diesen Thread hier liest ist: Warum hat er denn um Gottes willen am 30. angerufen und ist nicht hingefahren zum Termin? Klar das der Sachbearbeiter jetzt von Urlaub in der Ferne ausgeht und nicht von vorübergehenden Aufenthalt bei der Freundin, der nicht genehmigt werden braucht. Auch nach dem ersten versäumten Termin sollte man die Agentur kontaktieren, am besten persönlich. Dann ist klar, das man nicht in Urlaub ist. Anrufen kann man auch aus Thailand......
Steht doch da kein Sprit und kein ALG, kann schlecht zum Amt fliegen.
Wann hätte ich denn anrufen sollen die erste kam nicht und bei der zweiten und dritten war ich nicht da.
Wäre über konstruktive Beiträge die sich auf meine Fragen beziehen froh. Denke dass es wenig Sinn ergibt mir hier noch mehr Vorwürfe anzuhören. Denke dass das fehlende Geld Strafe genug ist und ja ich bin es selber schuld! Wäre aber über Hilfe bezüglich meiner Fragen glücklich!