Absetzungbarkeit von Renovierungskosten bei Geerbter Immobilie?

1 Antwort

Wenn es ein Renovierungsstau ist, sollte das bei richtiger Argumentation als sofort abziehbarer Aufwand durchgehen.

Allerdings ist die Prüfung in drei Schritten durchzuführen und daher lässt sch anhand der Angaben hier keine gerichtsfeste Aussage treffen. Die drei Schritte sind:

  1. Handelt es sich um die Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes im Sinne des § 255 HGB? - Das Einkommensteuerrecht stützt sich hier auf diese Definition.
  2. die 15%-Grenze, die du auch schon angesproochen hast. Allerdings muss auch diese differenziert betrachtet werden. Deswegen mein erster Satz oben.
  3. Das BMF-Schreiben vom.... warte, ich meine, vom 18. Juli 2003... muss durchgeprüft werden.