Absetzungbarkeit von Renovierungskosten bei Geerbter Immobilie?
Wir (3 Geschwister) haben von unserer Mutter ein Einfamilienhaus geerbt. Die möchte ich ggf nach Auszahlung meiner Geschwister vermieten. Da die Immobilie über 20J nicht renoviert wurde, muss diese vor einer Vermietung renoviert werden. Ich gehe von neuen Fussböden aus (Laminat oder Parkett; bisher laminat und teppich/kork) und komplettes neu tapezieren und streichen, sowie austausch von treppengeländern. Genaue Kostenvoranschläge liegen nicht vor aber ich gehen von +10T aus. Kann man diese Kosten direkt abschreiben? Ist es relevant, dass ich 2/3 des Hauses durch Auszahlung meiner Geschwister erwerbe? Ist die Höhe der Kosten relevant? Überlege zB auch neue Türen reinzunehmen. Haus ist ländlich gelegen und daher gehe ich aus dass man die klassische 15% schwelle erreichen könnte. 180-200T€ inkl Grundstück. Vielen Dank vorab!!
1 Antwort
Wenn es ein Renovierungsstau ist, sollte das bei richtiger Argumentation als sofort abziehbarer Aufwand durchgehen.
Allerdings ist die Prüfung in drei Schritten durchzuführen und daher lässt sch anhand der Angaben hier keine gerichtsfeste Aussage treffen. Die drei Schritte sind:
- Handelt es sich um die Herstellung eines neuen Wirtschaftsgutes im Sinne des § 255 HGB? - Das Einkommensteuerrecht stützt sich hier auf diese Definition.
- die 15%-Grenze, die du auch schon angesproochen hast. Allerdings muss auch diese differenziert betrachtet werden. Deswegen mein erster Satz oben.
- Das BMF-Schreiben vom.... warte, ich meine, vom 18. Juli 2003... muss durchgeprüft werden.
Danke.
Es gibt also Leute, die nicht so faul sind wie ich :-) Immerhin hab ich mich an das richtige Datum erinnert.
Obwohl, das ist keine Kunst. Das Schreiben war damals ein Paukenschlag und bei der Examensvorbereitung wurde es gründlich durchgekaut.
Zu 3: Hier zu finden: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/88567/