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Ergänzend: habe mittlerweile verstanden, dass die VERWENDUNG des nachträglichen Darlehens (nämlich zur Erzielung von EINkünften aus o.g. Immobilie) ausschlaggebend ist. Ist denn auch die Sondertilgung des (teureren...) Erst-Darlehens ein solcher Verwendungszweck ? Oder auch der Umstand, dass die laufenden Ausgaben bei der Immobilie (Schuldzinsen, Verwaltung) die laufenden Einahmen (Kaltmiete) übersteigen? und dieses Verhältnis sich bei niedrigeren Schuldzinsen aus dem 2. Darlehen verbessern würde?