Ablöse für Fließen, Bad, Kachelofen usw.?
Habe vor kurzem von meinen Eltern das Haus überschrieben bekommen in dem ich mit meiner Familie schon über Jahre wohne. Mein Bruder wohnt unten in diesem Haus, hat alles vor Jahren selbst renoviert und ausgebaut, Kachelofen, Bad, neu gefließt usw..
Seit ich das Haus geerbt habe bezahlt mein Bruder eine kleine Miete. Nun möchte er ausziehen und verlangt von mir eine Ablöse für seine Investitionen wie Kachelofen, neue Fließen, Badewanne usw. die er vor 10 Jahren eingebaut hat.
Jetzt meine Frage: ist das überhaupt möglich und Rechtens?? Oder ist es nicht so. daß alles was fest im meinem geerbten Haus besteht, wie Fließen, Badewanne, Kachelofen usw., natürlich auch zum Haus gehört und ich es somit auch geerbt habe.
Natürlich gehört das bewegliche Inventar meinem Bruder und kann er auch gerne mitnehmen, aber doch keine festen Dinge wie beschrieben?? Oder sehe ich das falsch???
Kann mir da jemand weiterhelfen. Im Voraus besten Dank
4 Antworten
Eine Frage der Fairness. Seine Investitionen haben ja den Wert des Hauses erhöht, das Du geschenkt bekommen hast.
Überlege einfach, was Du machen würdest, wenn Du in seiner Position wärst.
Hatdas, was er eingebaut hat noch eine Wirkung auf die Miete, die Du verlangen kannst?
Ich denke Du solltest etwas zahlen, aber einen Rechtsanspruch hat er in meinen Augen nicht.
Eigentlich hätten die Eltern das bereits bei der Überschreibung berücksichtigen können (per Ausgleichszahlung), wozu aber keine Verpflichtung bestand.
Bevor familiärer Unfrieden entsteht, würde ich aber einen Kompromiss eingehen. Ein Bad aus z.B. 1960 wurde erneuert, und ohne die damalige Investition des Bruders müsstest Du das nun machen. Abzüglich Abnutzung und verbilligte Miete über 10 Jahre.
Kachelofen weiss ich wertmäßig nicht einzuschätzen. Bei Gasstop und Stromblackout natürlich Gold werd, aber tendenziell wohl vermutlich bald verboten...
Ich würde das für teilweise berechtigt ansehen, einige Dich auf eine Summe mit ihm. Pflicht ist es nicht.
Jetzt meine Frage: ist das überhaupt möglich und Rechtens??
machbar - allerdings rechtlich kaum einklagbar - speziell nicht, wenn dies allein auf seinen Wunsch hin geschah und ob der Bruder während dieser Zeit Miete gezahlt hat. Außerdem ist zu bedenken, dass über die nächsten 10 Jahre, soweit die Eltern während dieses Zeitraums sterben, vermutlich noch ein (nach und nach "abschmelzender" Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen dürfte.
Also verhalte Dich fair.