ärztliche Zweitmeinung nach Arbeitsunfall - zahlt das auch Berugsgenossenschaft!
Gerade las ich diesen Tipp: http://www.finanzfrage.net/tipp/wer-arbeitsunfall-hat-der-muss-sich-einen-durchgangsarzt-suchen-wegen-berufsgenossenschaft. Was ist, wenn man eine zweite Meinung einholen will, nach einem Arbeitsunfall. Muss das dann auch ein Durchgangsarzt sein oder kann man einen normalen Arzt seines Vertrauens wählen. Wer zahlt diese Behandlung? Auch die Berufsgenossenschaft oder die eigene Krankenkasse?
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Du kannst jederzeit eine Zweitmeinung einholen - ich würde sicherheitshalber mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und es abklären. Bin mir aber so gut wie sicher, dass die eine zweite Untersuchung zahlen würden, schon allein, weil sie sich dann gegen eventuelle Haftungen absichern, durch Berufsunfälle!