Muss ich den telefonsex bezahlen?
Ich bin 14 Jahre alt und habe mir mit meinen Freunden einen Spaß erlaubt und bei einer telefonsexhotline angerufen.auf der Website stand nix von irgendwelchen kosten und bei uns ging auch nur die Mailbox ran.Jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen das ich eine Rechnung von über 200€ bezahlen soll.Muss ich das bezahlen?
3 Antworten
Auch mit 14 solltest du dir darüber im Klaren sein, dass ein Anruf solcher Hotlines nicht kostenlos sein kann. Die Ansprüche aus den Mahnungen werden auch mit der Zeit vermutlich immer höher, du solltest schnell handeln. Nimm deine Eltern mit ins Boot, beichte, was du angestellt hast und lass dir helfen. Vielleicht können sie die Forderung noch abwenden. Ansonsten sieh es als Lehrgeld.
Das ist völlig richtig, aber wie soll der 14jährige den Vertrag anfechten? Eine Sexhotline anrufen ist einfach, Vertragsrecht nicht, einfach ignorieren halte ich für sehr ungeschickt. Um das zu klären braucht es zumindest die Eltern, wenn nicht einen Anwalt. Das ist das, was ich dem FS versuche begreiflich zu machen.
Aber das Telefonat war nur eine Mailbox und laut Polizei nicht rechtlich
Na wenn Du bereits schon bei der Polizei warst, warum hier noch fragen? 😜😁😎
uiuiui, ich weiß schon, was du damit ausdrücken wolltest, aber das wird man dir bei der Polizei nicht wortwörtlich so gesagt haben. Aber sei es drum. Wenn du bei der Polizei vorstellig geworden bist, sind deine Eltern sicherlich informiert. Sie sollen sich kümmern, das bekommst du nicht alleine hin. Wenn auch sie dazu nicht in der Lage sind, dann müssen sie einen Anwalt einschalten, wie dir schon erklärt wurde. Wenn du mein Kind wärest, würde ich die Rechnung bezahlen und dich dafür bis zu deinem 18. Geburtstag im Haushalt putzen, spülen und Wäsche waschen lassen. Danach kommt man nicht mehr auf solch dumme Ideen...
Nur Deine Eltern können den schwebend unwirksamen Vertrag rückgängig machen, denn Du bist lediglich beschränkt geschäftsfähig.
Oder aber kostenpflichtig ein Anwalt.
Vermutlich nicht, ich bezweifele, dass hier ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Auch eine hilfsweise Haftung der Anschlussinhaber dürfte hier nicht ernsthaft in Betracht kommen.
Den Arsch voll bekommen solltest du allerdings schon... Du bist doch kein Kleinkind mehr, mit 14 Jahren sollte dir klar sein, dass so etwas Geld kostest (und das nicht zu wenig).
Wichtig: Wenn irgendwann Post vom Gericht kommen sollte (Mahnbescheid), musst du dir sofort deinen Eltern vorlegen. Wenn deine Eltern dem Mahnbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widersprechen, werden auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig.
Allerdings kann man mit 14 keine Verträge schließen, die nicht ausschließlich zum eigenen Vorteil sind. Ferner richtet sich das Angebot einer Sexhotline explizit nur an Personen die volljährig sind und wenn seitens des Anbieters keine Prüfung stattfindet, sitzt er ohnehin an einem sehr kurzen Hebel.