Nebengewerbe - welche Rechtsform?

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Uff. Ich enttäusche Dich ja nur ungern, aber diese Frage ergibt so überhaupt keinen Sinn - denn von Deinen Auswahlmöglichkeiten ist nur die UG überhaupt eine Rechtsform.

Ob man Freiberufler ist, hängt davon ab, was man TUT - Rechtsanwälte, Ärzte, Künstler, Architekten sind z.B. Freiberufler (lies § 18 EStG) - das ist eine Einkunftsart, keine Rechtsform, und man hat kein Wahlrecht, wie man seine Tätigkeit einstuft - die Einstufung richtet sich nach den Gesetz.

Sowas wie ein "Kleingewerbe" gibt es im deutschen Recht gar nicht. Es gibt gewerbliche Einkünfte, für die man ein Gewerbe anmelden muss - das ist ebenfalls eine Einkunftsart. Gemeint ist mit diesem falschen Begriff aber meistens die Kleinunternehmerregelung gem § 19 UStG (lesen!) - die bezieht sich aber ausschließlich auf die UMSATZsteuer, auch das hat mit "Rechtsform" überhaupt nichts zu tun.

Was auch immer Du da wo auch immer recherchiert hast, hast Du offensichtlich gründlich missverstanden. Und wie Du auf das hier

"dass die Einkünfte daraus nicht die aus meiner Werkstudententätigkeit übersteigen dürfen"

kommst, erschließt sich mir auch nicht - soll das was mit Sozialversicherungsrecht zu tun haben? Das wäre dann wieder eine andere Baustelle.

Mein Tipp wäre daher, Dich zunächst mal _richtig_ zu informieren. Besuche ein Existenzgründerseminar, arbeite ein Buch für Exiszenzgründer durch, lass Dich von jemandem beraten, der sich damit auskennt - aber klicke Dich nicht kreuz und quer durchs Internet, da steht sehr, sehr viel Blödsinn.

Das mit dem Silberschmuck ist eine gewerbliche Tätigkeit. Rechtsformen sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, KG, oHG) und Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG).