Welche Rechtsform hat ein städtischer Kindergarten?

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Ein städtischer Kindergarten hat in der Regel keine eigene Rechtsform, sondern ist ein Teil der Verwaltung der jeweiligen Stadt, und die ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Es kann aber theoretisch auch sein, dass die Stadt den Betrieb der Kindergärten an eine privatrechtliche Gesellschaft übertragen hat, die dann beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sein könnte.

Der städtischer Kindergarten ist Teil der Stadtverwaltung.

Also Rechtsform: "Körperschaft des öffentlichen Rechts".