EBay Käufer nicht erschienen, wann Frist setzen?

Schönen guten Tag und erstmal danke dass Sie sich die Zeit nehmen mir meine Frage zu beantworten oder zumindest durchlesen.
Mein Anliegen steht bereits im Titel, jedoch werde ich die Situation mal besser neu schildern.
Ich habe auf eBay Kleinanzeigen einen Artikel Inseriert und nach wenigen Tagen hat sich ein Käufer gefunden.

Besagter Käufer hatte vor den Artikel abends nach 22:00, ich zitiere: „gleich abzuholen“. Er hat mir ebenso gesagt, dass ich den Artikel warmhalten soll bis er da ist und dass er sich melden würde wenn er da ist. Er sei angeblich unterwegs.

Er selbst ist aus einem Ort der keine 15 Minuten von mir entfernt ist.
Ich wartete mehrere Stunden auf ihn, doch er ließ sich nicht blicken.
Ich möchte mein Produkt nicht mehr an diesen Käufer verkaufen da mich solche Unzuverlässigkeiten reizen. Er hätte sich schließlich auch melden können. Auf meine restlichen Nachrichten reagiert er nicht. Das ganze ist nichtmal 24 her. Mein Produkt hat aber mehrere Interessenten und da ich weiß das ich theoretisch gesehen einen Kaufvertrag mit den Herren abgeschlossen habe möchte ich mich da gerichtlich gesehen nicht auf dünnem Eis bewegen. In anderen Foren habe ich gelesen das es notwendig ist eine Frist zu setzen, bis man endgültig aus dem Kaufvertrag draußen ist.

Jetzt komm ich zu meiner endgültigen Frage, wie setz ich diese Frist. Liegt es an mir wie viele Tage der mutmaßliche Käufer Zeit hat bis er die Ware abholt und bezahlt oder ist das auch gerichtlich geregelt ? Wie bereits gesagt hab ich auch andere Interessenten. Ich möchte mein Produkt nicht an jemanden verkaufen wenn es theoretisch gesehen schon ein anderer gekauft hat. Das letzte was mir noch fehlt wäre ein Schadensersatz zu bezahlen.

Ich bedanke mich nochmal dafür das ihr euch die Zeit genommen habt das ganze durchzulesen. Ich freue mich auf jede Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Kaufvertrag, ebay Kleinanzeigen
Schenkungssteuer bei Hauskauf, obwohl der Kaufpreis entspricht?

Wir haben eine Frage. Wir haben ein Haus gekauft und waren der einzigste

Kaufinteressent. Mit dem Käufer waren wir aufgrund des Gesamtzustandes

des Hauses über ein Kaufpreis von 180.000,00 EUR einig.

Das Haus ist sanierungsbedürftig und daher haben wir auch nur den Grundstückswert bezahlt.

Nun will das FInanzamt von uns Schenkungssteuer aus 348.000,000 EUR ./. 180.000,00 EUR = ca. 50.400,00 EUR.

In dieser Stadt werden öfters Immobilien günstig verkauft, ohnen dass je Schenkungssteuer verlangt wird.

Wir haben auch darüber mit einem Immobilienmakler gesprochen, der auch

jetzt wieder ein Schnäppchen ohne Schenkungssteuer gekauft hat. Dieser ist aus allen Wolken gefallen, als er das hörte. Er meinte, wenn Sie und der Verkäufer über dem Kaufpreis einig sind, der Verkäufer den Verkauf wegen finanziellen Problemen keine andere Wahl hatte und wir der einzige Interessent waren, dann muss das Finanzamt dies akzeptieren ohne Schenkungssteuer.

Nun die Frage. Wir haben als Käufer kein Interesse Schenkungssteuer zu zahlen, da unser Budjet dies auch nicht zulässt. Die Sanierung des Hauses können wir dann vergessen, so dass uns ein richtiger zusätzlicher Vermögensschaden entsteht.

Daher möchten wir den Kaufvertrag rückgängig machen. Bei einer reinen Schenkung, bei der auch Schenkungsvertrag darübersteht, entsteht dann erneut Schenkungssteuer, da die Schenkungssteuer mit Zeitpunkt des Vertrages entsteht.

Wie sieht es aber bei einem Kaufvertrag aus? Entsteht bei der Rückabwicklung wieder Schenkungssteuer?

Kaufvertrag, schenkung
Wie sollte der Kauf einer Gewerbe-Immobilie zur Selbstnutzung und zur Vermietung (jeweils 50 %) durch verheirateten freiberuflichen Einzelunternehmer erfolgen?

Ich bin seit 1997 in meinem Home-Office freiberuflich in der Rechtsform Einzelunternehmen tätig, dazu verheiratet und zwei Kinder, die jetzt endlich flügge werden. Die bisherigen Kosten für mein Home-Office konnte ich immer anteilig als Betriebsausgabe problemlos geltend machen. Mit meinem Finanzamt gab es bislang keinerlei Probleme, obwohl ich immer selbst alle beruflichen wie privaten Steuerangelegenheiten selbst erledigte, so dass ich also etwas versiert in der Thematik EÜR bin und auch keine Scheu habe, mich gezielt weiter zu vertiefen...

Jetzt will ich raus aus dem Home-Office und mir ein Büro kaufen, von welchem ungefähr die Hälfte der Fläche dann von mir (und evtl. auch meiner Frau, die evtl. künftig nebenher als freiberufliche Sprachlehrerin unser Einkommen verbessern möchte) genutzt und die andere Hälfte vermietet wird.

Die Immobilie ist schon geangelt, die Finanzierung wird zur Zeit geprüft, dürfte jedoch bei rund 40% Eigenkapital und hoher Bonität (zwei größtenteils abbezahlte Wohnungen) sicher sein.

In der Perspektive möchte ich mein Einzelunternehmen in den nächsten 1-2 Jahren zu einer GmbH upgraden, um künftigen geeigneten Mitarbeitern eine attraktive Perspektive in meinem Unternehmen bieten zu können (über Übertragung von Gesellschafteranteilen). Strategisch setze ich also auf Wachstum, Dafür spricht beispielsweise, dass die Wort-Marke meines Einzelunternehmens (ich habe nicht meinen Familiennamen, sondern immer die Wort-Marke in den Vordergrund meines Marketings gestellt) bei meiner Zielgruppe relativ bekannt ist. Die Immobilie wird daher möglicherweise nur eine Zwischenlösung sein, wobei wir Immobilienfetischisten sind, d.h. ohne Not die Immobilie bei einer räumlichen Enge dann eher nicht verkaufen wollen.

Soviel zur Ausgangssituation.

Welche Form des Immobilienkaufs bietet sich für uns angesichts der skizzierten Ausgangssituation an? Wie sollte idealerweise der Kauf erfolgen? Können alle Immobilienkosten- und einnahmen in der EÜR erfasst werden? Kann die beim Kauf anfallende USt (z.B. Maklerrechnung) als Vorsteuer geltend gemacht werden? Welche Feinheiten gilt es zu beachten?

Füre Tipps, Ideen und Anregungen wäre ich Euch sehr dankbar :-)

Viele Grüße und ein erstes Dankeschön schon mal im voraus

eÜr, Freiberufler, Immobilienkauf, Kaufvertrag, Ehefrau, Einzelunternehmen
Immobilienerwerb auf Raten - eine Käuferpartei will aus Vertrag aussteigen

Hallo Zusammen,

vor einiger Zeit entschlossen sich eine Bekannte und ich eine Immobilie zu erwerben. Ein entsprechendes Objekt ward schnell gefunden und es wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in welchem beide als Käufer aufgeführt sind. Die entsprechende Auflassungsvormerkung wurde bereits eingetragen. Für die Zahlung des Kaufpreises wurde eine Anzahlung vereinbart, der Restbetrag wird über monatliche Raten abgezahlt. Daher erfolgt die Grundbuchumschreibung auch erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Dies kurz zur Einleitung. Nun zum eigentlichen Problem:

Meine Bekannte möchte aus dem Kaufvertrag aussteigen. Der Kaufvertrag soll aber nicht rückabbgewickelt werden, sondern auf mich als alleiniger Käufer übergehen. Da aber die Raten in einer Höhe bemessen wurden, die ich nicht allein aufbringen kann, haben wir uns derart verständigt, dass sie die Raten weiter zahlt und ich ihr das Geld später zurück erstatte. Da ich mich aber verständlicherweise auf mündliche Absprachen nicht verlassen möchte, würde ich hier gerne eine rechtskräftige Vereinbarung treffen.

Meine Frage ist, wie kann man das von statten gehen lassen. Zunächst müsste ja der Kaufvertrag geändert werden und in diesem Zusammenhang die Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Welche Möglichkeit habe ich, meine Bekannte zur Zahlung der Raten vertraglich zu verpflichten?

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Hauskauf, Kaufvertrag, Ratenzahlung

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