Kann das Jobcenter Darlehen eines Partners in einer Bedarfsgemeinschaft anrechnen, kann ein Student generell für eine hilfebedürftige Person einer BG einstehen?

Hallo zusammen!

Ich wohne seit 1. Dezember 2015 mit meiner Freundin zusammen, die ich am 26. Oktober 2015 kennen gelernt habe und wir erwarten bereits unser erstes gemeinsames Kind. Es gibt an meiner Vaterschaft keine Zweifel. Ich bin Student, beziehe BAföG und etwas Unterhalt von meinen Eltern etwa in Höhe des Kindergeldes, das sie für mich beziehen. Des weiteren habe ich einen Studienkredit aufgenommen und halte mich mit einem Nebenjob über Wasser. Meine Freundin ist derzeit als arbeitssuchend gemeldet und das Jobcenter behauptet, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft (Einstehensgemeinschaft) darstellen und rechnet alle meine Einkünfte an. Das heißt im Klartext, dass ich als Student bald 3 Personen zu ernähren habe. Ich habe bereits Widerspruch eingelegt, habe mich allerdings auf einen Paragraphen bezogen, den ich etwas fehlgedeutet habe, deshalb kein Erfolg. Jetzt die Frage: Ich kann und will zur Zeit nicht für meine Freundin einstehen, weil sie auch psychisch ein paar Probleme hat, sodass sie jetzt zum Beispiel 2 Verträge über Handys und 3 SIM-Karten-Verträge hat, von denen sie nur jeweils einen nutzen kann (ein Handy ist nach wenigen Wochen Gebrauch schon kaputt gegangen, kein Garantiefall). Als Student bin ich nicht in der Lage, für sie in solchen Fällen aufzukommen, diese Kosten muss sie meiner Meinung nach selbst tragen. Reicht dies für das Jobcenter als Begründung? Sollte dennoch der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich dann damit argumentieren, dass ich mit BAföG, Unterhalt und Nebenjob meinen eigenen Bedarf noch nicht decken kann, zumal die Hälfte des BAföGs ja ein Kredit ist, sodass nichts von mir angerechnet wird? Auch der Studienkredit von der KfW ist ja vollständig ein Kredit, den ich wieder zurückzahlen muss. Dieser Kredit kann noch unter gar keinen Umständen angerechnet werden, oder? Ganz davon abgesehen bin ich ohne Frage dazu verpflichtet, meinem Kind Unthalt zu zahlen bzw. es zu versorgen, das ist aber meines Erachtens eine andere Baustelle. Gibt es hier irgendeinen Lösungsweg? Und kann man auch rückwirkend bis 1. Dezember 2015 Nachzahlungen fordern? Ich danke euch schon mal für eure Antworten!

Gruß Samuel

Einkommensanrechnung, jobcenter, Bedarfsgemeinschaft
Jobcenter Bonn,Familienzuwachs neue Wohnung angemessen?

Hallo,

Ich bin jetzt in der 13 Woche Schwanger.Mein Mann und ich würden gerne Umziehen in eine größere Wohnung.Wir wohnen zur zeit in einer 64 m² Wohnung.Ich dachte bis vor ein paar Tagen das man in einem 3 Personen Haushalt einen Anspruch auf 80 m² hier in Bonn hat .Mir wurde aber am Telefon vom Jobcenter gesagt das es neue Richtlinien diesbezüglich gibt? Es geht nicht mehr nach m² sondern nach Kaltmiete+ Nebenkosten.Ist das so richtig?

Wird ein Säugling auch als volle Person angesehen? Mir wurde auch per Telefon gesagt das wir ab der 13 SSW eine neue Wohnung suchen können.Sobald wir dann eine Wohnung gefunden hätten sollen wir nochmal Vorsprechen und es wird geschaut ob diese für uns angemessen wäre,oder ob wir nicht in unser jetzigen Wohnung bleiben müssen.

Ich finde die jetzige Wohnung unzumutbar.Im Winter sind die Innenwände teilweise feucht und man spürt teilweise richtige Luftzüge durch die Wände.Es war auch schon ein Gutachter hier von der Wohnbaugesellschaft,dieser hat uns einen neuen Heizkörper bewilligt,der aber auch nichts bringt,der Kellerboden strahlt genauso viel kälte ab.

Reicht die Schwangerschaft als Grund aus das wir umziehen dürfen? Angenommen uns wird die Kaution nicht bewilligt,aber die Miete wird dann gezahlt solange diese im Rahmen des Jobcenters liegt?

Wir haben uns gestern eine Wohnung angeschaut die auch im Rahmen liegt,aber teurer als unsere jetzige ist.Die jetzige Wohnung ist für 2 Personen gedacht und wir liegen also auch im Rahmen.

Viele grüße, Svafah

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