Hallo, ich möchte hier nachfragen ob es bei meinem speziellen Problem Erfahrungen gibt. Nach der Einigung über den Verkaufpreis,stellte sich heraus,das es sich bei den Verkäufern um eine Erbengemeinschaft handelt.Der Mann ist vor ca.30Jahren verstorben,die Ehefrau (heute 84Jahre alt) und die drei Kinder sind die Erben. Jetzt kommt das Problem,eins der drei Kinder (alle heute ca 60Jahre alt) ist leider im letzten Jahr verstorben und hatte kein Testament hinterlassen. Mein Notar hat gesagt es muss ein Erbschein für den Ehemann und die 3 hinterlassenen Kinder beantragt werden.Er hat dieses zeitgleich mit der Verfassung des Kaufvertrages erstellt,leider war nur der Ehemann und ein Kind vor Ort. Der Kaufvertrag ist fertig.Nun zum Problem. Die zwei restlichen Kinder haben keine Lust den Erschein (der Mutter) zu unterschreiben!!Damit ist mein Kaufvertrag schwebend unwirksam und ich hänge total in der Luft.Zudem es noch einige Zeit dauern kann bis der Schein(wäre er Unterschrieben) erstellt wird. Es sind sich alle Parteien einig.....kann es wirklich sein,dass es an den zweien nun scheitert ??? ..Die Zeit bis zu den Verzugszinsen wird jetzt eh schon eng. Gibt es wirklich keine Möglichkeit die zwei Kinder (30Jahre) auszuschließen?