Wer hat Erfahrung mit dem Ehegattensplitting bei Steuersitz in Österreich und Deutschland?
Möchte gerne wissen, ob das deutsche Ehegattensplitting noch zur Anwendung kommen kann, wenn ein verheirateter Teil in Österreich ansässig ist (und dort das höhere Einkommen bezieht), der andere in Deutschland. Der österreichische Teil hat auch einen doppelten Wohnsitz. Bin für Antworten im Voraus dankbar.
2 Antworten
Da hat der Herr WarMal leider nicht recht in der Begründung, im Ergebnis aber schon.
In der EU/EWR ist die Zusammenveranlagung in Deutschland möglich, wenn ein Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere im EU/EWR-Ausland wohnt.
§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html
Dafür gibt es dann die Anlage EU/EWR in verschiedenen Sprachen:
https://www.lfst-rlp.de/home/vordrucke/einkommensteuer/bescheinigung-euewr/index.html
Für Deutschland gilt:
Für eine Ehegattenveranlagung müssen diese drei Voraussetzungen an mindestens einem Tag im Jahr vorgelegenhaben:
- Die Eheleute sind verheiratet, und zwar miteinander
- Sie leben nicht dauernd voneinander getrennt
- Sie sind beide in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Die Angabe "doppelter Wohnsitz" lässt vermuten, dass der "österreichische Teil" einen Wohnsitz in Deutschland hat.
Damit dürften die Voraussetzungen vorliegen.
Was in Österreich gilt, weiß ich nicht. Wahrscheinlich dasselbe, und wenn das der Fall ist: Da der andere Teil dort keinen Wohnsitz hat, dürfte eine Ehegattenveranlagung dort also ausfallen.