Ab wann gilt man steuerlich als verheiratet?
Hallo, ich werde noch in diesem Jahr meine philippinische Verlobte auf den Philippinen heiraten. Anschließend muss ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden, was wohl mindestens drei Monate dauern wird. Da wir nicht vor Oktober heiraten können, wird sie sehr wahrscheinlich nicht mehr in diesem Jahr zu mir ziehn können. Gelten wir dennoch ab Oktober steuerlich als verheiratet, so dass ich die steuerlichen Vorteile durch den Steuerklassenwechsel noch rückwirkedn für das ganze Jahr in Anspruch nehmen kann oder gilt das erst ab dem Zeitpunkt, ab dem wir dann tatsächlich hier zusammen leben können? Vielen Dank
3 Antworten
Als verheiratet gilt man ab dem Tag der Eheschliessung. Steuerliche Vorteile wie das Ehegattensplitting können natürlich erst genutzt werden wenn beide Ehegatten in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
Ich zitiere mal.
Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn 1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind, 2. sie nicht dauernd getrennt leben und 3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.
Wenn Du Deine Zukünftige also nicht bis zum 31. 12. nach Deutschland bekommst, kannst Du die gemeinsame Veranlagung für 2013 knicken. Allenfalls kannst Du Angehörigenunterstützung geltend machen, was sich aber für 3 Monate nicht unbedingt dick auswirken wird.
verheiratet ist man, wenn man standesamtlich geheiratet hat. Nur ist bei der Steuer auch entscheidend, wo beide unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nur wenn beide in D diesen Status haben, kannst du dich gemeinsam veranlagen lassen.