Schaden – die besten Beiträge

Wer bezahlt die Schäden in der WG?

Hey,

wir leben zu 3. in einer WG und alle 3 sind Hauptmieter. Ich habe die WG mit 2 anderen Freunden gegründet. Diese sind nun schon lange ausgezogen und es sind 2 neue Mitbewohner eingezogen (ebenfalls beide Hauptmieter, also 3 Hauptmieter)

Die Wohnung bestand nun 3 Jahre und die 2 Neuen sind im Anfang des 4. Jahr eingezogen.

Angenommen alle ziehen aus und die WG wird genau am Ende des 4. Jahr aufgelöst und es wird aus der hinterlegten Kaution, der Gesamtschaden, der Wohnung, der gesamten Jahre bezahlt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 2 neuen Mitbewohner bereit sind, dies zu akzeptieren, weil sie nur 1 Jahr dort gelebt haben, obwohl der Schaden in den gesamten 4 Jahren dort entstanden ist.

Wie geht man da vor?

Um es nochmal zu verdeutlichen. Angenommen es ziehen nun die 2 Neuen nach dem 4. Jahr aus und es ziehen 2 weitere Neue ein usw..

Der Gesamtschaden/Wohndauer der WG, vergrößert sich, aber die neuen Mitbewohner fühlen sich immer weniger anteilig verpflichtet, dafür aufzukommen, weil sie ja nicht für alle Schäden die über die Jahre aufgekommen sind, sich verantwortlich fühlen. (Ärger vorprogrammiert)

Meine Überlegung wäre, von allen neuen Mietern immer eine Art, Abnutzungsgebühr zu erheben und sollte es zum Auszug kommen, können die letzten Mieter, ihren (für ihre Mietdauer) anteiligen Schaden bezahlen und ich zahle den Rest, von den gesammelten Abnutzungsgebühren.

Mein Problem wäre nur.. Was ist wenn ich frühzeitig ausziehe und die WG bestehen bleibt? Ich hätte ein bisschen Befürchtung das Geld einem Mitbewohner zu geben und der macht damit sonst was.. Bzw. was mache ich mit dem Geld?

Mit Abnutzungen/Schäden meine ich Parkettschäden und alles was so die Jahre sich auftümmelt. Ein Kollege musste mal 2000€ nachzahlen nach dem Auszug.

Vielen dank für eure Antworten schon mal!!!

Schaden, WG

Ungesicherter Pavillon des Nachbarn fliegt bei Sturm gegen mein Auto?

Während eines nachweislichen Sturmes der Stärke 9 fliegt ein vor Tagen (für eine abendliche Party) aufgestellter, ungesicherter Pavillon meines Nachbarn gegen mein Auto und verursacht laut Kostenvoranschlag einen Schaden von 4000,-€.

Ein mir zugesandter Fragebogen zum Schadenhergang wurde naiverweise nach Rücksprache mit meinem Nachbarn von dessen örtlichen Versicherungsbearbeiterin ausgefüllt und zur Schadenabteilung weitergeleitet. In der Schadenhergangsbeschreibung hieß es dann, Wind bläst Dachziegel vom Dach und fiel auf mein Auto.

Nachdem ich davon erfuhr, bestand ich auf Korrektur der Hergangsbeschreibung. Diese beinhaltete, dass auch ein Gestänge eines Pavillons auf mein Auto schlug.

Fakt ist, nicht auch, sondern nur das Gestänge beschädigte mein Auto. Dies ist unmissverständlich auf den von mir eingeschickten Schadensbildern zu erkennen.

Meine Vermutung ist, man möchte dadurch meine Schadensansprüche wegen höherer Gewalt auf meine Kasko abwälzen.

Mir ist bewusst, dass ich keine Höherstufung meiner Kasko zu erwarten habe, aber Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung bleiben an mir hängen. Zusätzlich würden mir noch Kosten eines Leihwagens (Reparatur würde nämlich 2-3 Tage dauern) entstehen?

Meine Frage:

Gibt es einen Unterschied in der Haftungsfrage, wenn

a) nur eine Dachziegel

b) nur das Gestänge des ungesicherten Pavillons

c) die Dachziegel und das Gestänge

mein Fahrzeug beschädigt hat?

Und kann meine Kasko die Übernahme ablehnen, weil sie erst zweieinhalb Wochen nach Schadenereignis (so lange zieht sich das mit der Haftpflicht des Schädigers schon hin) in Kenntnis gesetzt wurde?

Oder könnte die Haftpflicht des Nachbarn und meine Kasko sich sogar die Kostenübernahme teilen?

Kann ich im schlimmsten Fall sogar selbst auf den ganzen Kosten sitzen bleiben?

Für Antworten besten Dank im voraus

Versicherung, Nachbarn, Schaden

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