Erledigungsschreiben + Kontoauszug ausreichend als Beweis, dass titulierte Forderung beglichen ist?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich habe die titulierte Forderung (es gab einen Vollstreckungsbescheid) meines Gläubigers komplett bezahlt und bekam auch ein Erledigungsschreiben, in dem geschrieben steht, dass die Forderung zum genannten Aktenzeichen erledigt ist und dass sie ihre Tätigkeit insoweit einstellen. Allerdings war der entwertete Titel nicht dabei. Ich habe im Internet gelesen, dass einige Gläubiger versuchen, doppelt zu vollstrecken, obwohl schon alles bezahlt war. Da mein Gläubiger mir den entwerteten Titel nicht zugeschickt hat, mache ich mir Sorgen, dass mir sowas eventuell auch passiert. Würde das Erledigungsschreiben des Inkassobüros und meine Kontoauszüge, auf denen meine Zahlung zu sehen ist, ausreichen, um zu beweisen, dass die titulierte Forderung beglichen ist?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten =)