Nach einem Verkehrsunfall hat der Gutachter der Versicherung den Reparaturschaden auf etwa 5000 zzgl. gesetzlicher Mehwertsteuer geschätzt. Die Freundin hat daraufhin das Auto zu einem Betrag von 4500 zzgl. MWst. reparieren lassen und legt die Rechnung der Versicherung vor. Diese erstattet den Nettobetrag und meint, die gesetzliche MWst. ist von ihr erst zu zahlen, wenn sie tatsächlich auch gezahlt worden ist. Außerdem müsse sie nur die Kosten der Reparatur zahlen, die tatsächlich vorgenommen wurde, also auch nur die Reparaturkosten. Stimmt die Auffassung der Versicherung oder was ist falsch an ihr?
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