Hafpflichtversicherung für ÖD - gültig auch nach Jobwechsel?
Moinsen allseits,
viele Versicherungen bieten ja besondere Tarife für Beschäftigte im öffentlichen Dienst an, die etwas günstiger sind. Was passiert eigentlich, wenn man den Job wechselt und plötzlich nicht mehr im ÖD arbeitet oder ganz arbeitslos wird? Muss man das dann der Versicherung mitteilen und in einen anderen Tarif wechseln (sodass man evtl. gar nicht versichert ist, wenn man das nicht macht) - oder gilt einmal drin, immer drin? Mir geht es speziell um eine private Haftpflichtversicherung.
Vielen Dank und schöne Pfingsten an alle Antwortenden im Voraus :)
2 Antworten
Durch einen Blick in die Versicherungsunterlagen kann man diese Frage klären: Es gehört in solchen Fällen immer zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst anzuzeigen. Es gilt dann der normale Tarif.
und andersherum, wenn man vorher keinen Beruf hatte & jetzt im öffentlichem Dienst?