Das hängt davon ab, ob du vorhast, die "zu wenig" gezahlten Beiträge irgendwann wieder auszugleichen. https://www.ruerup-rente.net/ratgeber/kuendigung/#vertrag-beitragsfrei-stellen

Falls nicht, würde ich zumindest ein Minimum weiter in den Vertrag zahlen, sodass die Rente sich nicht zu sehr verringert.

Beachte bitte die Anmerkungen der anderen beiden Antwortenden hinsichtlich Kombivertrag. Ist dein Vertrag an einen anderen gekoppelt, kann das Aussetzen der Beiträge dazu führen, dass du deinen Versicherungsschutz in der Zeit verlierst. Mach dich unbedingt bei deiner Versicherung schlau.

...zur Antwort

Wenn du etwas nicht verstanden hast, würde ich dir zuerst raten, noch mal bei deiner Beraterin nachzuhaken. Es müsste ihre Aufgabe sein, die Finanzierung mit dir so zu besprechen, dass alles klar ist. Grundregel bei Finanzierungen: Schließe nie etwas ab, was du nicht verstanden hast

Zusätzlich macht es Sinn, sich auch noch bei anderen Anbietern (Banken oder anderen Instituten) nach der Finanzierung für den Hauskauf zu erkundigen. Im besten Fall entsteht dadurch ein Wettbewerb und du kannst du besten Konditionen für dich aushandeln.

Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Bausparvertrag bringt derzeit kaum Zinsen. Das bedeutet, solange ihr Geld anspart, gibt es darauf fast gar keine Rendite. Das spricht eher dagegen. Gut ist wiederum, dass kaum Kreditzinsen anfallen, sobald du das Darlehen abrufst....allerdings sind die Kreditzinsen derzeit fast überall niedrig, sodass das nicht unbedingt ein Alleinstellungsmerkmal ist

Natürlich verkürzt sich durch das Geld der Stadt die Laufzeit der Finanzierung, da du schneller die Grenze erreichst, ab der du Anspruch auf das Darlehen hast. Ob das gut ist, hängt damit zusammen, wie lange die Laufzeit des Kredit ist, denn ihr wahrscheinlich jetzt abschließt, um das Haus zu kaufen. Im besten Fall soll mit dem Geld des Bausparvertrags der Kredit vollständig zurückgezahlt werden, oder? Daher sollten die Laufzeiten der beide Darlehensformen aufeinander angestimmt sein

...zur Antwort

Zum Gesamteinkommen zählen meines Wissen auch Mieteinnahmen. Entsprechend fällt Ihre Frau aus der Familienversicherung und müsste sich freiwillig versichern. Dann wird die Krankenkasse mindestens ein Einkommen von etwas über 1.000 Euro ansetzen (ist die Untergrenze, selbst wenn das Einkommen darunter liegt, rechnet die Kasse damit) und entsprechend davon ihren Beitragssatz erheben.

Besteht die Möglichkeit, dass die Mieteinnahmen an Sie fließen?

...zur Antwort

Ich würde früher oder später auf eine private Pflegetagegeldversicherung setzen. Gerade dann, wenn man stationär behandelt werden muss, reicht das Geld der gesetzlichen Pflegekasse nicht aus, um die Kosten zu decken.

Was ich auch wichtig finde: Selbst wenn ich im Alter abbaue, so möchte ich immer noch Herr/Frau über mein Geld sein. Wenn alles für die Pflege draufgeht, kann ich schlecht selbst bestimmen, was ich damit mache.

...zur Antwort

Sie darf das gerne versuchen ;) aber wie hier schon geschrieben wurde, spricht der Zeitraum für dich. Schenkungen sind meiner Meinung nach zehn Jahren "save".

...zur Antwort

Wenn du dich neben deinem 450 Euro Job zudem selbstständig gemacht hast, wirst du dich wohl eigenständig krankenversichern, dann als Student. Wie Barmer allerdings schon meinte, musst du genau aufpassen, wie viele Stunden du in der Woche arbeitest. Bist du in den Augen der Kasse kein hauptberuflicher Student, musst du dich, wenn ich nicht falsch liege, freiwillig versichern. Das wird dann deutlich teurer als die rund 80 Euro, die du recherchiert hast

...zur Antwort

bzgl. der Beiträge für die studentische KV. Vielleicht meinte der Steuerberater das auch im Rahmen der Ausbildungskosten für dich. Soweit ich weiß, kann man die absetzen...Aber wenn deine Eltern einen Steuerberater haben, können Sie den sicherlich auch noch mal fragen.

...zur Antwort

Da würde ich mich noch mal genauer schlau machen. In der Regel heißt es ja, das selbst genutztes Wohneigentum bis zu einer bestimmten Grenze nicht beim Elternunterhalt berücksichtigt wird. Genauso gibts beim Vermögen eine Grenze.

Wenn du nun dein Wohneigentum aufgibst und der Vermögen durch den Verkauf anreicherst, könntest du so die Vermögensgrenze überschreiten und fürs Pflegeheim zahlen müssen

...zur Antwort

Mir wird nicht ganz klar, wer den Makler beauftragt hat?

...zur Antwort

Naja, wenn das zum Vermögen deiner Schwiegermutter zählt, kann der Bezirk das durchaus für die Begleichung der Kosten einbehalten. Schließlich bekam sie die Unterstützung nur, weil ihr Vermögen und ihre rente nicht ausgereicht haben, um die Pflegeheimkosten zu zahlen.

...zur Antwort

Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, hast du bei Rentengarantiezeit einen Denkfehler. Es geht nicht darum, wie lange du als Versicherter Rente bekommst (bei einer Rentenversicherung ist das automatisch bis zu deinem Tod), sondern wie lange Hinterbliebende die Rente nach deinem Tod bekommen.

Angenommen, du bekommst die private Rente mit 67 Jahren und stirbst aber schon mit 72 (was keiner hoffen will). Hast du dann einen Rentengarantiezeit von 10 Jahren vereinbart, wird den Hinterbliebenen noch fünf Jahre deine Rente gezahlt.

Ich würde wahrscheinlich auf die Option verzichten und hoffen, dass ich einfach richtig alt werden. Die Garantiezeit macht die Versicherung nämlich etwas teurer

...zur Antwort

So kenne ich das auch: Soweit nicht anders eingeschränkt gelten Gutscheine drei Jahre und dann bis Ablauf des dritten Jahres

...zur Antwort

Alles, was du 2017 noch bezahlst, kann auch in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgesetzt werden.

...zur Antwort

Also die Zuzahlungsbefreiung hat mit Zahnersatz nichts zu tun. Außer natürlich, wenn Medikamente verschrieben werden.

Wenn kein Geld da ist, übernimmt die Krankenkasse wie beschrieben auch mal bis zu 100 Prozent...allerdings nur für die sogenannte Regelversorgung. Geht der Zahnersatz über die Standardversorgung hinaus, müssen die zusätzlichen Leistungen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Ansonsten übernimmt, wenn ich mich recht erinnere, die Krankenkasse 50 Prozent der Kosten (wiederum der Regelversorgung). Wurde ein Bonusheft sorgfältig geführt, sind bis zu 65 Prozent möglich

...zur Antwort

Ich würde nicht dazu raten, ihn aufzulösen. Verlustfrei geht das ohnehin nicht. Durch die Kündigung müsstest du erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. (siehe https://www.riester-rente.net/ratgeber/kuendigen/ )

Ich würde ihn auf jeden Fall wie bisher beitragsfrei weiterlaufen lassen, damit du zumindest von der sehr guten Verzinsung deiner bisher eingezahlten Beiträge profitieren kannst, die du theoretisch haben sollten. Dann wäre es auch sinnvoll, die Einzahlungen wieder zu starten. In 15 Jahren bis zur Rente ließe sich noch einiges ansparen.

Aber wie hier schon geantwortet wurde: Pauschale Antworten sind schwierig. Am besten an einen Versicherungsexperten wenden.

...zur Antwort

Diese Fragen müsstest du eher deinem Versicherungsmenschen stellen. Pauschal gesagt sollte deine Versicherung zahlen. Im Detail hängt das aber von deinem Vertrag ab. Darf dich dein Versicherer beispielsweise auffordern, in einem anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf (Maurer) weiter zu arbeiten? Stichwort ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Deine Frage bzgl. "wie viel Prozent" versteh ich nicht. Bist du in den Augen deines Versicherers berufsunfähig, zahlt er die gesamte vereinbarte Rentenhöhe, nicht prozentual.

...zur Antwort

Habe mich vor einiger Zeit mit einer ähnliche Frage beschäftigt. Habe mich gegen Rohstoffe wie Gold entschieden, da mir die Kursschwankungen so ungewiss sind. Sehr hilfreich fand ich den Text dazu https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/die-nachteile-der-anlageform-gold-5904

Ich habe mich dann für einen nicht aktiv gemanagten Aktienfond (ETF) entschieden. Ja, dort gibt es auch Kursschwankungen. Aber ETFs orientieren sich an Leitindexes wie dem DAX. Und dort sind die Schwankungen meist verkraftbar.

Tagesgeld hab ich abgewunken, keine Zinsen. Einen Teil hab ich langfristig  auf ein Festgeldkonto gepackt. Zinsen sind zwar auch nicht berauschend. Aber als sicherer Puffer ist das ok

...zur Antwort

Auf den ersten Blick können die Rückforderungen nicht besonders hoch sein, wenn du jedes Jahr "nur" 240 Euro eingezahlt hast. Auch die Zulagen, die du zurückzahlen musst, fallen nicht so hoch aus, da du anhand der Daten, die du hier geschrieben hast, nie die volle Zulage kassiert hast

Warum willst du den Vertrag kündigen? 

...zur Antwort