Zum Gesamteinkommen zählen meines Wissen auch Mieteinnahmen. Entsprechend fällt Ihre Frau aus der Familienversicherung und müsste sich freiwillig versichern. Dann wird die Krankenkasse mindestens ein Einkommen von etwas über 1.000 Euro ansetzen (ist die Untergrenze, selbst wenn das Einkommen darunter liegt, rechnet die Kasse damit) und entsprechend davon ihren Beitragssatz erheben.

Besteht die Möglichkeit, dass die Mieteinnahmen an Sie fließen?

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Mir wird nicht ganz klar, wer den Makler beauftragt hat?

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Naja, wenn das zum Vermögen deiner Schwiegermutter zählt, kann der Bezirk das durchaus für die Begleichung der Kosten einbehalten. Schließlich bekam sie die Unterstützung nur, weil ihr Vermögen und ihre rente nicht ausgereicht haben, um die Pflegeheimkosten zu zahlen.

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Diese Fragen müsstest du eher deinem Versicherungsmenschen stellen. Pauschal gesagt sollte deine Versicherung zahlen. Im Detail hängt das aber von deinem Vertrag ab. Darf dich dein Versicherer beispielsweise auffordern, in einem anderen als den zuletzt ausgeübten Beruf (Maurer) weiter zu arbeiten? Stichwort ist hier der Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Deine Frage bzgl. "wie viel Prozent" versteh ich nicht. Bist du in den Augen deines Versicherers berufsunfähig, zahlt er die gesamte vereinbarte Rentenhöhe, nicht prozentual.

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Auf den ersten Blick können die Rückforderungen nicht besonders hoch sein, wenn du jedes Jahr "nur" 240 Euro eingezahlt hast. Auch die Zulagen, die du zurückzahlen musst, fallen nicht so hoch aus, da du anhand der Daten, die du hier geschrieben hast, nie die volle Zulage kassiert hast

Warum willst du den Vertrag kündigen? 

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mir ist nicht bekannt, dass Studenten eine andere Option als die Familienversicherung, studentische Krankenversicherung oder private Krankenversicherung haben. 

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Da es sich dabei um eine Bescheinigung des Altersvorsorgevermögens handelt, kann es am Rentenbezug liegen. Vielleicht mal beim BAföG-Amt nachhaken, ob es die Bescheinigung noch braucht, wenn schon Leistungen aus der Riester-Rente bezogen werden.

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Hast du mal daran gedacht, dein Anliegen persönlich vor Ort anzusprechen? Ich meine, immerhin zählt die Deutsche Bank noch zu den Banken mit einer Filiale, sodass man direkt mit dem "Betreuer" sprechen kann. Den dann verbindlich auf Fristen bis zur Klärung des Falls festnageln oder direkt den Filialleiter anfordern

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habt ihr überlegt, mal bei einer Verbraucherzentrale nachzuhaken? Wenn es solch eine Gebühr bzw. Probleme mit dieser gibt, dann kann ich mir vorstellen, dass es am ehesten sie wissen.

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ich glaube, es sieht nich so gut für euch aus. lies mal hier https://www.solinger-tageblatt.de/ratgeber/extrathemen/recht-service/stromschlag-4539976.html

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also hier kann hier auch nur vermuten. wenn dein onlinebanking schon nicht mehr geht, kann es sein, dass die bank ihren service auf das nötigste beschränkt und du ggfs. nur noch direkt in der bank geld bei einem mitarbeiter abheben kannst. 

schließe mich primus an: ruf dort einfach mal an.

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