Hallo,
ich hatte eine Mahnung via Einschreiben gesendet, nun hat der Empfänger einen Nachsendeauftrag gestellt, Mahnung ging an eine GmbH.
Mitteilung der Post:
Die Sendung wurde am 07.08.2020 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.
Mehr kam bisher nicht, ich brauche den Nachweis aber im Zweifel für den Anwalt.
Wie sollte ich weiter vorgehen?