Ich stecke in einer privaten Insolvenz, mache mich aber auch selbstständig.

Da ich ein getrenntes Firmenkonto benötige habe ich mich bei den Fin-Tech Angeboten umgeschaut. Habe nun ein Guthabenkonto in GB mit super Konditionen eröffnet (Ist eigentlich besser als mein Deutsches). Der Anbieter hat keine Bankzulassung, darf also keine Geldschöpfung betreiben. Damit zählt das doch auch nicht als Bankkonto? (Würde ich jetzt mal meinen.)

Da ich aber international arbeite, muss ich auch PayPal benutzen. Wenn ich aber mein Konto bei PayPal hinterlege, um meine Einnahmen nach GB zu bringen, macht PayPal vorher einen Schufa abgleich, um die Adresse und das Konto zu verifizieren. Das heißt danach wäre der Schufa dieses Konto bekannt.

Wäre ja nicht so schlimm, da in GB. Nur würde der Insolvenzverwalter die Info ebenfalls bekommen? Ich will kein Geld an Ihm vorbei schummeln. Ich will einfach nur ein Konto haben, das sicher vor den Gläubigern ist.