Darf ich in der Insolvenz ein zweites Konto führen?

5 Antworten

Glaubst du ernsthaft Betrugsanleitungen zu bekommen.

Der Anbieter hat keine Bankzulassung

Ein Rotlichtkredithai ?

Ich sehe dein Restschuldbefreiung schwinden

Natürlich kannst Du ein Konto für Dein Gewerbe eröffnen. Aber Du musst es natürlich dem Treuhänder zeigen.


PaulyD  26.04.2018, 09:37

solche antworten sollte es immer geben. schlicht. ohne seine subjektive meinung hinzupfeffern zu müssen

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Beitragsersteller
 26.04.2018, 07:21

Danke für die schlichte Beantwortung der Frage. Das Konto werde ich dem Treuhändler natürlich angeben.

Du darfst ein Konto und Gewerbe eröffnen aber Einnahmen nicht vor den Gläubigern "sichern". Damit kann dir wegen Verletzung deiner Anzeigepflichten von Einnahmen, mit denen zuerst deine Gläubiger befriedigt werden MÜSSEN, deine Restschuldbefreiung versagt werden.

Das ist ja wirklich eine gute Idee. Wenn das Konto in GB kein Konto ist, sind die Einnahmen wohl auch gar keine Einnahmen, und Du mußt diese dann auch gar nicht in Deiner Steuererklärung angeben. Da hat man dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.

So Kleinigkeiten wie “Versagung der Restschuldbefreiung“ oder “Steuerhinterziehungsverfahren“, naja, kann man ja hinten anstellen.

Was geht denn auf dem offiziellen deutschen Konto ein? Wenn das Sozialleistungen wären, käme noch Sozialhilfebetrug dazu.

Unter dem Stichwort “Privatinsolvenz Selbständigkeit“ kann man übrigens googeln, wie man sich legal selbständig machen kann während einer laufenden PI. Ob das dann so schlau wäre, müßte man dann sehen.

Aus Deinem Text ist ganz offensichtlich, das Du Einnahmen dem IV verscheigen möchtest und nach Möglichkeiten suchst, die Offenlegung Deiner Vermögensverhältnisse zu umgehen und all dies nach Eröffnung des Verfahrens.

Aber Deine Pflichten sind Dir Doch bei Verfahrenseröffnung mitgeteilt worden. Wenn Du dagegen verstöst, ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen, das sollte Dir klar sein.

Zu Deiner Selbstständigkeit während des Verfahrens: Selbst in D kannst Du ja die Hälfte Deines Gwinns legal behalten, auch oberhalb der Pfändungsfreigrenzen.

Allerdings frage ich mich gerade warum Du nach solchen Möglichkeiten suchst? Wäre es da nicht einfacher gewesen in GB die Insolvenz zu beantragen? Man kauft sich in D ein Wohnmobil, stellt das in GB auf einen Campingplatz usw. Da bekommt man doch die Restchuldbefeiung nach 12 Monaten und das Verfahren kostet weniger als 500 Pfund. Allerdings sollte man fließend Englisch sprechen, sonst wird das nix.


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Beitragsersteller
 26.04.2018, 07:32

Ich habe bei Banken in Deutschland nachgefagt und die haben mir alle die Kontoeröffnung verweigert. Zumal wäre das andere Konto kein P-Konto und ich weiß nicht, ob das dann vor dem Zugriff der Gäubiger geschützt ist. Daher die Wahl im Ausland eines zu führen. Wir haben übrigens offene Märkte und ich kann mein Konto eröffnen, wo auch immer ich will. Deshalb muss man mir keine Kriminalität unterstellen.

hildefeuer  26.04.2018, 15:16
@0000000000

Klar 2 P-Kontos geht nicht in D. Aber man kann auch mit paypal legal arbeiten, da in Luxemburg. Die Titel der Gläubiger gelten ja nur für D und müssen einzeln beantragt werden für jedes Land. Was natürlich für die Gläubiger Kosten und Zeit kostet. Legal ist es trotzdem nicht bei Insolvenz nachträglich in anderen Ländern Konten zu eröffnen um dort Einkommen zu parken ohne dies dem IV mitzuteilen. Schon bei der Eidesstattlichen Versicherung wirst Du aufgefordert alle Konten anzugeben, auch ausländische. Verschweigst Du die Konten ist das strafbar. Auch das Verscheigen des Einkommens an sich ist strafbar. Wenn Du das nicht glaubst, frage Deinen IV.

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Beitragsersteller
 29.04.2018, 21:02
@hildefeuer

Wie kommt ihr eigentlich auf Verschweigen? Es gebt mir in erster Line um Pfändungssicherheit. Der IV hat mir erlaubt mich selbstständig zu machen und ich darf das Geld selbst verwalten, muss jedoch drauf achten genug an die Gläubiger abzuführen. Nur das mit der Kontoeröffnung war jetzt Eigeninitiative. Da ich im Moment nur eine Appel und Ei verdiene sollte er da aber auch kein Rot sehen. Ich werde das Konto natürlich angeben. Ich muss ja auch irgendwann ein Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber machen. Mir geht es wirklich nur darum, das mir keiner mein Konto einfrieren kann und mein Unternehmen ruiniert.

Anwaltssohn  15.08.2018, 20:35
@0000000000

Das wie du dir das vorstellst wird nicht gehen da du jedes erzielte Einkommen anzeigen musst. Wenn du das machst und das Insolvenzgericht stellt ein Amtshilfeersuchen kann und wird dir die Restschuldbefreiung verweigert werden. Lass das mal. Du musst da einmal durch und dann bist du frei.