zweitnamen angeben... pflicht?!
hallo,
ich habe wie soviele anderen menschen einen zweitnamen der steht auch in meine personalausweiß, aber mir ist gerade klar geworden, das ich meinen zweitnamen nie angabe, weder steht in meinen mietvertrag mein zweitname noch bei mein telefon oder sonst bei anderen vertägen die ich unterschrieben habe.
bei meiner unterschrift lasse ich meinen zweitnamen auch immer weg... nun meine frage.
MUSS ich meinen zweitnamen überall angeben?
und was ist wenn ich es nicht, tue kann ich dann verklagt werden oder so?!
LG!
3 Antworten
Nein, musst du nicht. Der Rufname entscheidet hier.... und ist auch ausreichend.
Normalerweise genügt der Rufname. In manchen amtlichen Formularen wird allerdings die Angabe aller Vornamen ausdrücklich verlangt (z.B. Meldeangelegenheiten, Visaanträge), dann muss man sie auch angeben.
Ich habe 3 Vornamen und ich gebe nur 1 an. Man gibt eigentlich nur immer seinen Rufnamen an.