Angabe von Zweitnamen immer pflicht?

8 Antworten

Das Problem ist der Bindestrich. Damit zählen die zwei Namen offiziell als ein Name. Bei zwei Vornamen ohne den Bindestrich kannst Du den zweiten problemlos auch weglassen. Nur in behördlichen Dokumenten taucht er dann noch auf. Aber die Schulen stellen Zeugnisse auch nur mit einem Namen aus, auch die Krankenkasse macht das, Banken auch. In der Schule kannst Du darauf bestehen, nur mit dem ersten Namen benannt zu werden. Auf Zeugnissen taucht auch nur ein Name auf, wenn Du das möchtest. Aber, wie gesagt, bei Bindestrichnamen kann es sein, dass hier auch beide Namen auf dem Zeugnis erscheinen müssen. Wenigstens beim Abschlusszeugnis. Beim Arbeitgeber solltest Du den zweiten Namen für die offizielle Akte angeben, darfst aber darauf bestehen, nur mit dem ersten Namen benannt zu werden. Du kannst gegen Gebühr beim Standesamt den Bindestrich streichen lassen. Auch den zweiten Vornamen.

ReLaX 
Beitragsersteller
 26.08.2011, 00:00

Ich sag der Schule das auchnochmal und der Bank, vll. lassen die den dann weg.

Kann man beim Standesamt einfach so den Namen wegmachen lassen, auch unter 18, wieviel kostet sowas denn?

Hallooooooo!!! Ich selbst habe auch einn Zweitnamen und hatte auch viele Probleme damit. Allerdings: Meine Mutter hat ihnnie angegeben... In der Schule stand nicht im Klassenbuch, Zeugniss,Busfahrkarte, Elternbriefen, ... das ich überhaupt einen Zweitnamen habe.Auch beim Arzt, Anmeldungen war mein Zweitname nie angegeben( Auch mit Bindestrich). Ich hatte ihn dann selbst angegeben und trotzdem brauchte es ein Jahr bis die es geschnallt hatten. Also... Ich würde mal so sagen.... Es kommt immer darauf an( Ausweiß, Führerschein interrisiert ja eh kaum einen) wo, Schule, Arbeit etc. is wahrscheinlich nich so wichtig. Bei Post auch nich.( Meine Mutter hatte einen Zweitnamen und der steht noch net ma in ihrem Perso... nirgens nur in der GU) Also.... eigentlich brauchst du ihn gar nicht angeben :-) LG....

Meiner Meinung: Generell darf man sich nennen, wie man gern möchte und so auch gern unterschreiben oder sonstiges damit tun, aber: bei Polizei und anderen Behörden oder Gerichten ist der volle beurkundete Name anzugeben! Adels-, Doktor- und Professorentitel sind keine Namensbestandteile!!!

Fazit:Solange ihr erst und zweit namen nicht mit einem bindestrich zusammenfast (was dann ein sog. doppelname wäre) muss der zweitname auch nirgendwo mit angegeben werden, ausser o. genannt!!!

Wenn es ein "Bindestrich-Name" ist, immer angeben. Wenn es zwei "einzelne" Vornamen sind nur den Rufnamen angeben - zumindest wenn es nichts "Offizielles" ist..

Ja, denke der Bindestrich macht echt viel aus. Würde der erste Nachname ohne Bindestrich da stehen sind es zwei komplett einzelne Wörter aber durch einen Bindestrich wirkt es ja doch eher zusammenhängend. Du musst ihn angeben, soweit ich weiß.

ReLaX 
Beitragsersteller
 25.08.2011, 23:53

mist...

Wären es zwei einzelne Namen, könnte man einen Rufnamen bestimmen und muss dann immer nur diesen angeben. Namen mit Bindestrich sind wie ein Name, also so auch bei Ämtern, Behörden und anderen Institutionen, wo man sich ausweisen muss, anzugeben.