Angabe von Zweitnamen immer pflicht?
Hey
Ich würde gerne mal wissen ob die Angabe eines Zweinamens (leider mit Bindestrich) bei Schulanmeldungen, Bank,Krankenkasse oder später beim Arbeitgeber usw. pflicht ist?
Auf meinen Perso musste ich sogar ein kürzel meines Zweitnamens angeben weil ein Bindestrich zwischen denen ist und die Unterschrift mit nur Vornamen + Nachnahmen nicht erlaubt war...
Ich würde der Schule gerne sagen, ob die meinen Zweitnamen einfach weglassen können auf Zeugnissen und so, komme jetzt nach den Ferien in einer neuen Schule und will nicht das die Lehrer oder Schüler mich direkt damit ansprechen, Leute die mich kennen wissen das ich das nicht mag, also ist kein schlimmer Name aber ich find den doof, finde Zweitnamen generell bescheuert. Bei der Anmeldung haben wir den zwar nicht angegeben, aber auf meinen alten Zeugnissen steht der halt dick und fett drauf, vll. gucken die einfach drauf...
Auf meiner Bankkarte steht der auch, jetzt bei der Ummeldung durch Umzug will ich den auch weg haben... geht sowas denn?
Hab mal gehört der Bindestrich macht viel aus?
Außer bei Schulen,Behörden,Banken und so haben wir den auch noch nie angegeben.
Gruß
8 Antworten
Das Problem ist der Bindestrich. Damit zählen die zwei Namen offiziell als ein Name. Bei zwei Vornamen ohne den Bindestrich kannst Du den zweiten problemlos auch weglassen. Nur in behördlichen Dokumenten taucht er dann noch auf. Aber die Schulen stellen Zeugnisse auch nur mit einem Namen aus, auch die Krankenkasse macht das, Banken auch. In der Schule kannst Du darauf bestehen, nur mit dem ersten Namen benannt zu werden. Auf Zeugnissen taucht auch nur ein Name auf, wenn Du das möchtest. Aber, wie gesagt, bei Bindestrichnamen kann es sein, dass hier auch beide Namen auf dem Zeugnis erscheinen müssen. Wenigstens beim Abschlusszeugnis. Beim Arbeitgeber solltest Du den zweiten Namen für die offizielle Akte angeben, darfst aber darauf bestehen, nur mit dem ersten Namen benannt zu werden. Du kannst gegen Gebühr beim Standesamt den Bindestrich streichen lassen. Auch den zweiten Vornamen.
Ich sag der Schule das auchnochmal und der Bank, vll. lassen die den dann weg.
Kann man beim Standesamt einfach so den Namen wegmachen lassen, auch unter 18, wieviel kostet sowas denn?
Hallooooooo!!! Ich selbst habe auch einn Zweitnamen und hatte auch viele Probleme damit. Allerdings: Meine Mutter hat ihnnie angegeben... In der Schule stand nicht im Klassenbuch, Zeugniss,Busfahrkarte, Elternbriefen, ... das ich überhaupt einen Zweitnamen habe.Auch beim Arzt, Anmeldungen war mein Zweitname nie angegeben( Auch mit Bindestrich). Ich hatte ihn dann selbst angegeben und trotzdem brauchte es ein Jahr bis die es geschnallt hatten. Also... Ich würde mal so sagen.... Es kommt immer darauf an( Ausweiß, Führerschein interrisiert ja eh kaum einen) wo, Schule, Arbeit etc. is wahrscheinlich nich so wichtig. Bei Post auch nich.( Meine Mutter hatte einen Zweitnamen und der steht noch net ma in ihrem Perso... nirgens nur in der GU) Also.... eigentlich brauchst du ihn gar nicht angeben :-) LG....
Meiner Meinung: Generell darf man sich nennen, wie man gern möchte und so auch gern unterschreiben oder sonstiges damit tun, aber: bei Polizei und anderen Behörden oder Gerichten ist der volle beurkundete Name anzugeben! Adels-, Doktor- und Professorentitel sind keine Namensbestandteile!!!
Fazit:Solange ihr erst und zweit namen nicht mit einem bindestrich zusammenfast (was dann ein sog. doppelname wäre) muss der zweitname auch nirgendwo mit angegeben werden, ausser o. genannt!!!
Wenn es ein "Bindestrich-Name" ist, immer angeben. Wenn es zwei "einzelne" Vornamen sind nur den Rufnamen angeben - zumindest wenn es nichts "Offizielles" ist..
Ja, denke der Bindestrich macht echt viel aus. Würde der erste Nachname ohne Bindestrich da stehen sind es zwei komplett einzelne Wörter aber durch einen Bindestrich wirkt es ja doch eher zusammenhängend. Du musst ihn angeben, soweit ich weiß.
mist...
Wären es zwei einzelne Namen, könnte man einen Rufnamen bestimmen und muss dann immer nur diesen angeben. Namen mit Bindestrich sind wie ein Name, also so auch bei Ämtern, Behörden und anderen Institutionen, wo man sich ausweisen muss, anzugeben.