Mietrecht - Reicht Stempel ohne Unterschrift aus?
Hallo,
auf der Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag haben wir als Mieter*innen alle unterschrieben, die Hausverwaltung (als Vermieter) hat aber nur ihren Stempel drunter gesetzt. In Vergangenheit haben sie immer Stempel und Unterschrift drunter gesetzt.
Reicht der Stempel aus? Ist diese Zusatzvereinbarung somit rechtskräftig?
Danke im Vorraus!
5 Antworten
Rechtskraft kann nur ein Gerichtsurteil erlangen. Vertragsänderungen und Zusätze werden nur wirksam, wenn die Parteien sie durch ihre Unterschriften genehmigen. Der Stempel reicht also nicht aus.
Alle Exemplare sind nur gestempelt.
Damit ist die Vereinbarung nicht wirksam. Worum geht es in der Vereinbarung?
In der Vereinbarung geht es um einen Mieter*innenwechsel. (Wohngemeinschaft)
Update: Die Hausverwaltung wird die Vereinbarung unterschreiben. Scheinbar wurde die Unterschrift vergessen. Das Problem ist gelöst. Danke für alle Antworten!
Ein Stempel reicht nicht, es muss eine Unterschrift vorhanden sein.
Ohne Unterschrift ist der Stempel wirkungslos.
Vermutlich nur vergessen, zu unterschreiben. Fragt nochmal nach.
Und die Hausverwaltung steht wirklich in der Urkunde als Vermieter? Das ist aber selten, denen wird doch der Mietgegenstand gar nicht gehören.
Zudem muss ja die Erg. der Urkunde angeheftet werden, so lese ich einige Urteile.
So steht es in der Zusatzvereinbarung:
Vorbemerkung: Es besteht ein Mietverhältnis zwischen den nachgenannten Parteien .... Darüber wurde am .... ein Mietvertrag zwischen Eigentümer (Name der Gesellschaft) vertreten durch die Hausverwaltung (als Vermieter) und xy (als Mieter) geschlossen.
Das ist ja wohl nur eine Information und kein Vertrag oder eine Vertragsänderung. Da bedarf es verm. keiner Unterschrift.
Eine vertragliche Vereinbarung muss von allen Parteien unterschrieben werden. Das solltet ihr nachfordern. Wenn die Hausverwaltung das verweigert, ist etwas oberfaul.
Wie sieht das 2. Exemplar der Zusatzvereinbarung aus?