Ist ein Mietvertrag rechtsgültig wenn Unterschrift vom Partner gefälscht wurde?
Person a und b suchen gemeinsam eine wohnung, wohnungsgesellschaft gibt person a einen mietangebot und sagt das person a und b zum unterschrieben kommen sollen. Person a erscheint und unterschreibt, da aber person b nicht dort war nimmt person a die verträge mit und fälscht vom person b die unterschrift nun sagt person b nein ich will nicht in die wohnung ich habe auch nicht unterschrieben und habe den vertrag nie zur hand gehabt. Ist dieser mietvertrag unabhängig vom strafrechtlichen gültig? Die wohnung wurde nie besichtigt aber bei unterschreiben hat man person a ein dokument unter gejubelt (zum Unterschreiben) dass die wohnung besichtigt wurde und alles so akzeptiert wird.
5 Antworten
Wenn die beiden trotzdem in die Wohnung einziehen und Miete bezahlen ist der Mietvertrag gültig. Da hat Person b quasi stillschweigend dem Vertrag zugestimmt.
Sollte Person B aber vor dem Einzug davon Kenntnis bekommen und das dem Vermieter mitteilen ist der Vertrag ungültig. In dem Fall hat sowohl dem Vermieter aus auch Person B einen Anspruch auf Schadensersatz von Person A.
Das kommt jetzt darauf an was das für ein Zettel war und was Siebes unterschreiben sollte. Wenn das nichts wichtiges war berechtigt das nicht von Rücktritt von dem Vertrag und dann kommt die falsche Unterschrift zum tragen und kann richtig teuer werden.
Die Wohnung wurde nicht Besichtigt, eigentlich war es geplant vertrag fertig Wohnung besichtigen und vertrag wird vom vermieter unterschrieben und person a wird person b irgendwie überzeugen. Eohnungsgesellschaft hat Person a einen zettel unterschrieben lassen dass er die wohnung gesehen habe und so übernehmen wird (ihm wurde gesagt ist nur dafur das person a und b die wohnung so ubernehmen. Wie gesagt b war nicht da hat den vertrag nie gesehen. Alles außer haftstrafe ist ok. Insolvenz wird wohl den bach runter gehen aber person a wird nicht sterben und versuchen nach jahren alles erneut zu stellen. Leben von person a ist zwar g. Aber irgendwie geht das leben weiter aber person b hat schon angedeutet dass die wohnung nicht in frage kommt.
Ich würde sagen, der Vertrag ist nicht zustande gekommen, da nur zwei von drei Vertragsparteien ihm zugestimmt haben. Allerdings musste die Wohnungsgesellschaft glauben, dass der Vertrag gültig ist, da sie von der Urkundenfälschung durch Person A nichts wissen konnte. Wenn Person A sich gegenüber der Wohnungsgesellschaft nun darauf beruft, dass Person B nicht unterschrieben hat, dann hat sie erstens ein Strafverfahren am Hals und zweitens eine Schadensersatzforderung der Wohnungsgesellschaft, wenn sie deswegen einen Mietausfall hat.
So sehe ich das auch.
Urkundenfälschung ja aber wohnungsgesellschaft hat person a beim unterschreiben ein dokument unterschrieben lassen dass er die wohnung besichtigt hätte aber die wohnung wurde nie besichtigt und kann erst in 5 wochrn besichtigt werden. Das ist soweit alles ok wenn es die großen machen.
Person A hat die falsche Angabe unterschrieben, die Wohnung besichtigt zu haben. Das hätte sie nicht tun müssen.
Zumindest A muss sich an dem Vertrag festhalten lassen, wenn der Vertragspartner darauf besteht.
Es liegt somit in der Entscheidung des Vermieters, ob er den Vertrag mit A alleine haben möchte.
Hat es aber! Aber sie tatsache dass die wohnung nicht besichtigt wurde ist damit trotzdem nicht zu übersehen. Vorsätzlich von baugesellschaft und vor angst hat person a die unterschriften gefälscht mit der Hoffnung irgendwie person b zu überzeugen. Die Frage ist ob der Mietvertrag gultig ist alles andere ist eine Rechtsstreit was in Form geklärt werden kann. Gesundheitliches erscheinen ob drogen im spiel waren etc.
Die Antwort auf deine Frage ist, dass dies der Baugesellschaft entscheiden darf.
Gültigkeit des Mietvertrags ohne zweite Mietspartei und mit dem Wissen dass Person a insolvenz am laufen hat. Chance auf Geld werden die Frühestens in 7-8 Jahren haben dazu kommt ggf. Das Person a in der Zeit rine Familie gegründet hat. Für die Baugesellschaft auf Papier ein Erfolg aber am ende ohne Geld.
A lebt vom amt und amt würde es nie genehmigen auch nicht bezahlen. Was zu holen ist auch nichts
Dann wird die Gesellschaft den Vertrag nicht gelten lassen und Schadenersatz fordern.
Ist dieser mietvertrag unabhängig vom strafrechtlichen gültig?
Das kommt in erster Linie darauf an, ob Person B der Person A eine Vollmacht eingeräumt hat bzw. A als Bote des B aufgetreten ist - oder ob B davon überhaupt keine Kenntnis hatte.
Zum Strafrechtlichen: In Bezug auf die Ausführung oben muss bspw. auch nicht zwingend eine Urkundenfälschung gegeben sein.
Person b hat den mietvertrag nie gesehen, wollte die wohnung nie und hat sich fern gehalten person a hats einfach gemacht (liegen andere Problme vor)
Das heißt, Person A hat gegenüber der Wohnungsgesellschaft den Eindruck erweckt, die solvente Person B wolle mit in den Mietvertrag eintreten, obwohl Person B das nie wollte? Dann kommt auch noch ein Verfahren wegen Betrugs infrage.
Person b hat den mietvertrag nie gesehen, wollte die wohnung nie und hat sich fern gehalten person a hats einfach gemacht (liegen andere Problme vor)
Was Person B wollte oder nicht wollte, ist erstmal vollkommen Wurscht.
Hat Person B Person A beauftragt, eine Wohnung zu suchen und anzumieten oder nicht?
Wenn ja: Hat Person B spezifiziert, wie die Wohnung aussehen sollte?
Wenn ja: Entspricht die Wohnung diesen Spezifikationen?
Person b wollte nicht in die wohnung zumindest nicht ohne besichtigung. Person b wird den mietvertrag nicht akzeptieren aber nichts zu anzeige bringen was die gesellschaft macht ist ofgen
Gemeinsam eine wohnung finden gemeinsam besichtigen und entscheiden aber person a hat danach obwohl person b die wohnung nicht wollte einfach gehandelt.gleich gehts zum fachanwalt.
Keiner darf die Unterschrift von jemandem anderen fälschen....
Das ist klar aber ist in diesem fall der Mietvertrag gültig. Da person a alleine die wohnung nie bekommen wurde
Solang du es akzeptierst und nichts dagegen sagst, wird keiner die Unterschrift anzweifeln. Wenn du etwas sagst, ist es natürlich nicht rechtens, weil du nicht eingewilligt und unterschrieben hast.
Vertrag wurde 2 monate vor dem einzug unterschrieben und person a hat versucht 2 tage nach dem Unterschreiben alles rückgängig zu machen zu recht unrecht weil vermieter etwas verschwiegen hat aber da ist erstmal egal. Person a will zum anwalt gehen und dieses dem anwalt mitteilen der vermieter weiß nicht einmal davon person b auch nicht