Zweithund anschaffen , gegen den Willen des Vermieters , geht das?
Wir haben bereits eine Hündin , dass wissen unsere Vermieter auch und erlauben sie. Jedoch sagte er mal zu uns , das wir uns nach ihr keinen Hund mehr halten dürften. Würden uns jetzt gerne einen Spielkameraden für sie holen also sprich einen zweithund halten. Dürfen wir das ?
9 Antworten
Ich denke, Ihr solltet hier Euren Vermieter definitiv noch einmal fragen, denn ohne Erlaubnis würde ich das nicht machen. Was wenn der Vermieter dann sagt beide Hunde weg. Das ist weder gut für Eurch noch für die Hunde. Ansonsten gibt es Alternativen, wenn das mit dem Zweithund nicht klappt. Vereine, Hundeschulen etc. Lasst Euch die Entscheidung vom Vermieter schriftlich geben, egal wie sie ausfällt.
also die regelung das man im mietvertrag angeben darf das die mieter keine haustiere halten dürfen gibt es nicht mehr. allerdings kann es gerade bei hunden zB sein, das der vermieter diese wegen lärmbelästigung nicht haben möchte, es aber bei katzen wider ganz anders aussehen kann.
grundsätzlich würde ich nicht einfach nach so einer aussage mir einen zweiten hund anschaffen, ich denke wenn ihr euch mit dem vermieter zusammensetzt und gute argumente findet könntet ihr glück haben.
Ich habe mir fuer meine Huendin einen kleineren flitzigen Spielkameraden zugelegt ! Gsnz super ! Wenn ich vom Srbeitsleben wieder nach hause komme , liegt der Teppichlaeufer anders - manchmal sind die Hundekoernchen verwuselt und ab und an ist ein Stuhl leicht verrutscht ! Daran ersehe ichschmunzelnd , das die loll in meiner Abwesenheit gespielt habenmiteinander ! Aber !! Das machen sie ja auch , wenn ich dabei bin - und erlebe, das es dabei auch sehr laut zugehen kann ! Die bellen oft dabei !! So , das mir das ganz schnell selber auf die Nerven geht von der Lautstaerke her und lenke dann um meinetwillen ein und ermahne zur Ruhe !! Nun bin ich sehr froh , das ich keine unmittelbaren Nachbarn habe, die davon belaestigt werden koennten in meiner Abwesenheit !!
Wenn ihr mit dem Vermieter nicht eine gütliche Einigung erzielt, könnt ihr keinen zweiten Hund halten.
Nein,das dürft Ihr nicht einfach.Der Vermieter hat doch ne klare Ansage gemacht.