Vermietet verbietet Tierhaltung - trotzdem Therapiehund?
Meine Mutter und ich wohnen bereits seit ca. 5 Jahren in dieser Wohnung und haben auch von Anfang an akzeptiert, dass wir keine Tiere halten dürfen, da es so im Mietvertrag steht. Allerdings ist meine Mutter nun krank und bräuchte eine Art Therapiehund. MUSS der Vermieter den Hund für uns erlauben, da er ja für medizinische Zwecke genutzt wird? Haben wir irgendeine Möglichkeit, die Meinung des Vermieters zu ändern?
12 Antworten
Schaut in euren Mietvertrag. Wenn ihr nicht weiterwißt, geht zum Mieterverein und laßt euch dort fachkundig beraten.
Aber ich denke, daß außer einem Blindenhund kein Tier erlaubt werden muß!
Danke für den Stern!
mietverträge sind wie alle verträge bindend - wenn Ihr einen (Therapie-)hund anschafft, müsst Ihr erst den Vermieter um Erlaubnis fragen, ärztlich belegen dass es sich um einen Therapiehund handelt , und dann den Mietvertrag mit ihm ändern - seine Unterschrift darunter ist wichtig. Ohne Einverständnis Gefahr der Kündigung.
Was ist eine Art Therapiehund? Braucht sie einen Therapiehund oder nicht? Wenn die Notwendigkeit eines Therapiehundes besteht, solltest Du die Bescheinigung, die ihr für die Krankenkasse erhaltet, für den Vermieter kopieren und um Erlaubnis für die Hundehaltung bitten. Er muss allerdings nicht zustimmen.
Was ist "eine Art Therapiehund"? Ich kann mir darunter nichts vorstellen, daher kann ich dir nur folgendes sagen: Wenn der Hund für deine Mutter keine tägliche Notwendigkeit ist, weil sie sonst in ihrer Lebensführung eingeschränkt bzw. gänzlich darauf angewiesen ist ( wie bei einem Blindenhund) kann der Vermieter die Haltung verbieten. Auch wenn der Hund für "medizinische Zwecke genutzt" wird, rechtfertigt das nicht, dass ihr ihn halten dürft. Deine Mutter muss im täglichen Leben auf ihn angewiesen sein, erst dann muss der Vermieter ihn erlauben.
Meist hilft reden. Hab das für meine Mieter in einem Fall auch zugelassen. Ihr entgegenkommen war allerdings, dass Sie alle Schäden, die durch das Haustier verursacht werden, selbst beseitigen. Zur Zeit ziehen Sie aus, da Sie inzwischen ein eigenes Häuschen haben. Aller läuft bestens, kein Streit, kein Stress.
Also, rede mit dem Vermieter. Hilft meistens. Rechtlich hast Du keinen Anspruch auf Tierhaltung. Auch die Rechtsprechung ist da geteilter Meinung. Wenn Dein Vermieter Dir nicht entgegenkommt, wirst Du ihn verklagen müssen, mit ungewissem Ausgang.