Darf ein Vermieter einen Chihuahua verbieten?
Hallo, ich wohne auf einem Gutshof in Mecklenburg- Vorpommern. Dort vermiete ich ein Bauernhaus mit 1000qm² Grundstück an eine Familie, die mit einem Rottweiler eingezogen sind. Im Mietvertrag steht: Tierhaltung nur nach Genehmigung des Vermieters. Auf die Frage, ob sie sich noch einen Labrador anschaffen dürfen habe ich mit "nein" geantwortet, da ich noch außerhalb des Guthofes ein anderes Objekt vermiete, wo die Hundehaltung untersagt ist, in der aber Leute wohnen, die einen Hund haben wollen! Nun haben sich die Mieter des Bauernhauses einen Chihuahua angeschafft, mit der Begründung: Der Chihuahua sei ein Kleintier und diese dürfe ich nicht verbieten... Ist ein Chihuahua ein Kleintier und darf ich denen den Chihuahua verbieten? Ich möchte das mit den Mietern am Liebsten privat und nicht vor Gericht klären! Deswegen frage ich auch in diesem Forum! Danke im Voraus
PS: Habe jetzt natürlich Angst, dass sich die Mieter des anderen Objets auch einen Chihuahua anschaffen
12 Antworten
kleintiere sind nur kaninchen, meerschweinchen, hamster usw. ein chihuahua ist ein hund und wenn der vermieter hunde verbietet darf kein hund einziehen, soweit ich weiß, darf der vermieter den bewohnern die wohnung ohne probleme kündigen.
nein, die antwort die stimmt, ich kenne genug leute die chihuahuas haben und sich eine wohnung suchen, wenn in der wohnung keine hunde erlaubt sind kann man nur nachfragen ob ein kleiner hund wirklich nicht ok ist, wenn der vermieter GAR KEINE hunde will, hat man eben kein glück und muss sich was anderes suchen...
sorry aber diese Antwort ist Blödsinn und absolut falsch!
Ich stimme dir zu und zwar sind in Tonks Augen Mieter nur Kühe, die finanziell gemolken werden, aber ansonsten Sklaven ohne Rechte !!!
Hallo,
es stimmt. Ein Chihuahua, sowie alle anderen Zwergrassen, ist ein Kleintier. Somit ist die Haltung eines Chihuahuas nicht zustimmungspflichtig und generell erlaubt!
Hierzu gibt es Urteile vom Landgericht Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260 und vom LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604.
Grundsätzlich ist es auf dem Land und vor allem in Einfamilienhäusern so, dass Hundehaltung zum vertragsgemäßem Gebrauch des Mietshauses gehört. Bei einem Verbot, muss der Vermieter triftige Gründe vorlegen. Nur Kampfhunde dürfen in jedem Fall abgelehnt werden. In Stadtwohnungen mit mehreren Mietparteien im Haus können auch Hunde mit normaler Größe ohne triftigen Grund abgelehnt werden. Chihuahuas sind allerdings überall erlaubt.
Gruß!
Grundsätzlich ist ein Hund ein Hund. Und dieser fällt nicht unter die Kleintierregelung. Tatsächlich aber gab es in der Vergangenheit ein Urteil (hier allerdings Yorksihre Terrier), dass dem Mieter Recht gab. Dies ist aber ein Einzelfall und die einhellige Mehrheit in der Rechtsprechung sieht anders aus, so auch die Sicht des BGH. Einigkeit in der Rechtsprechung herrscht allerdings bei Kündigung. Der VM kann nicht einfach dem Mieter Kündigen, wenn dieser gegen das Hundeverbot verstößt oder sich diese nicht genehmigen lässt. Es muss eine umfassende Abwägung aller Interessen stattfinden. Nur wenn vom Tier eine Belästigung ausgeht, kann die Kündigung angedroht werden. Als Mittel bleibt dem Vermieter nur die Klage auf Unterlassung. MfG
Wenn im Vertrag steht "Tierhaltung nur nach Absprache" darf er sich nicht mals einen Wellensittich ohne eure Erlaubniss holen und natürlich ist ein Chihuahua ein Hund, auc wenn die Dinger eher wie Ratten aussehen.^^
Wellensittiche sind in jedem Fall erlaubt.Für Sittiche brauchts keine Genehmigung
nur Chivis können nicht fliegen und haben 4 Beine
Wie sehr und wieoft willst du denn noch Menschen = Mietern das Leben schwer machen, in bezug auf die Anschaffung von Hunden?
Bei einem 1000 m² Grundstück dürfen sie sich nichtmal einen 2. Hund anschaffen, das finde ich schon mehr als eine Machtausübung. Die Mieter sollen pünktlich ihre Miete bezahlen und das ist ok, wenn das Geld fliesst, aber Ansprüche dürfen sie in ihrem Lebne nicht stellen, wie sie leben wollen und mit welchen Tieren.
Ich finde deine Einstellung absolut "vermessen" :-(
tja. mal wieder die antwort belohnt, die in den kram passt.