Kann der Vermieter einen Zweithund verbieten?
Hallo!
Ich habe schon einen kleinen Spitz-Mischling und möchte ihm noch einen kleinen Kumpel dazu holen.
Kann mein Vermieter das verbieten, auch wenn er den ersten Hund erlaubt hat und die Wohnung auf jeden Fall groß genug ist für einen Zweithund?
Danke für Eure Antworten!!!
21 Antworten
Um einen Zweithund unter diesen Umständen zu verbieten, müßte er schon vernünftige Gründe anführen. Die kann es geben, aber aus dem, was Du schreibst, sind keine ersichtlich.
Der Mieter muß keine Gründe anführen; der Vermieter nur dann nicht, wenn es bisher keinen Hund gibt. (Wobei letzteres angesichts mancher Rechtsprechung schon eine gewagte Aussage ist.)
Auch wenn der VM einen HUnd / oder eine Katze erlaubt, so muss der Mieter auf jeden Fall die Zustimmung einholen, will er einen weiteren Hund oder eine weitere Katze anschaffen.
Der VM muss einer weiteren Tierhaltung in dem Umfang nicht zustimmen.
Viele Mieter übersehen, wenn sie mit einem Hund oder einer Katze einziehen, dass der VM selbst dann, wenn das Tier stirbt, die weitere Hunde-/Katzenhaltung untersagen darf, insbesondere dann, wenn die Akzeptanz des Tieres nur ein Entgegenkommen war, weil der Mieter das Tier mitbrachte.
In vielen Fällen wird sogar ein Hund oder eine Katze bestimmt in den Mietvertrag aufgenommen mit dem Verweis, dass nach dem Tod des Tieres keine weitere Haltung eines Hundes/einer Katze gestattet wird.
Selbstverständlich müssen derartige Regelungen so erfolgen, dass ein Mieter gegenüber anderen Mietern nicht benachteiligt wird.
Haben also andere Mieter Hunde oder Katzen oder der VM selbst, kann er die Tierhaltung ( ein Tier ) nicht verbieten.
doch, kann er. Er kann neuen Mietern sehr wohl verbieten, Tiere zu halten. Auch wenn es bereits Mieter mit Hunden gibt. Auch wenn er selber einen hat. Er kann die "Höchstmenge" im Haus und in der Wohnung einschränken. Allerdings sind 2 Hunde keine übertriebene Anzahl. Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen und auch mit den anderen Mietern im Haus...
Irrtum, der VM hat in einem Wohnhaus alle Mieter gleich zu behandeln.
Der VM kann eben nicht, wenn er einem Mieter Tierhaltung erlaubt, eine angebliche Höchstmenge festlegen und anderen Mietern Tierhaltung unbegründet untersagen.
Wäre dem so, wäre der Willkür Tüt und Tor geöffnet. Soweit geht selbst unsere Justiz nicht.
Also bei einem solchen Fall würde ich es auf eine verhandlung ankommen lassen. Glaub ich nicht das es für den VM so einfach ist!!
Mittlerweile hat sich seit 2013, seit dem BGH-Urteil zur Hundehaltung ja einiges geändert.
Nun braucht man eine individuelle Genehmigung des Vermieters zur Hundehaltung. Da die Hundehaltung zur grundsätzlichen Lebensführung hinzugehört, braucht der Vermieter schon einen guten Grund, um die Hundehaltung abzulehnen. Allerdings liegt es nicht im Ermessen des Mieters, was "ein guter Grund" ist. Im Zweifel muss er klagen - das ist teuer, dauert lange, kostet Nerven, schafft ein überaus schlechtes Klima.
Wenn bereits ein Hund erlaubt ist, dann fällt es dem Vermieter umso leichter, einen Zweithund zu verbieten, denn es gehört nicht zur grundsätzlichen Lebensführung, ZWEI Hunde halten zu müssen. Mit der Erlaubnis, einen Hund zu halten, ist der Vermieter den Anforderungen schon gerecht geworden.
Oh wie niedlich!! Wäre sicher schön, wenn er noch einen Kumpel dazubekommen könnte. Aber es ist tatsächlich so: der Vermieter bestimmt nicht nur darüber, OB Tiere gehalten werden dürfen oder nicht, sondern auch darüber, wieviele Tiere man halten darf. Wenn er in seinem Haus eben nur z.B. 1 Hund und 2 Wellensittiche duldet, dann ist das eben so.
vögelhaltung gehört prinzipiell verboten. ebenso aquarien.
Thema verfehlt ;D
Gerichte gehen davon aus, dass das Recht auf die persönliche Lebensführung durch Verbote der Kleintierhaltung nicht eingeschränkt werden kann und entscheiden oft für den Mieter. Mit einem Hund ist dem sicher Rechnung getragen. Bei einem Zweit-, Dritt-, oder Vierthund sieht das aber anders aus. Und die persönliche Lebensführung des Hundes, der dringend einen kleinen Kumpel haben möchte, spielt da nur eine geringe Rolle.
Such wenn das eine nette Antwort ist, die den Erwartungen und Wünschen entspricht: wie wäre es mit den Gründen des Mieters, dass da nun unbedingt ein zweiter Hund her muss? "Jo mei, is der liab" ist etwas schwach.