Eigentümergemeinschaft ist gegen meinen Hund

7 Antworten

Die anderen Eigentümer haben einfach eine liste erstellt auf der sie unterschrieben haben. Und mein Mietvertrag ist laut Datum vor der erstellung dieser liste.

So wie ich das sehe darfst Du einen Hund halten:

  1. Dein Mietvertrag wurde gemacht bevor die ungültige Unterschriftensammlung gemacht.

Die Unterschriftensammlung ist nicht bindend für Dich, die Eigetümer hätten bei einer Eigentümerversammlung ein Hundeverbot beschleißen müssen

Hmhmhm, aber in der Hausordnung steht doch nicht das die Hundehaltung untersagt ist.

Das muss auch nicht in der Hausordnung stehen, es kann auch im Mietvertrag stehen.

Selbstverständlich können die Eigentümer festlegen, was mit und in ihrem Eigentum geschehen soll. Wenn das anders wäre, wäre das schlimm. Stellen Sie sich nur einmal vor, Sie hätten ein Auto als Eigentum und dürfen nicht bestimmen, wer damit fährt oder ob darin ein Hund mitfährt. Allerdings müssen die Eigentümer ihren willen durch Beschluss in der Eigentümerversammlung rechtsverbindlich machen. Wenn es solch einen Beschluss nicht gibt sondern nur eine ominöse Liste, dann können Sie diese ignorieren. Es kann Ihnen allerdings passieren, dass nach ihrem Einzug so ein Beschluss rechtsverbindlich gefasst wird. Dann müsste ihr Vermieter sich daran halten und sie kündigen.

Auch wenn Du mit dem Eigentümer der Wohnung einen Mietvertrag abgeschlossen hast, in dem die

** Haltung eines Hundes schriftlich vereinbart wurde,**

sollte Dein Vermieter diesen Sachverhalt in einer Versammlung der Eigentümer klären. Evtl. muss dann sogar die vorhandene Satzung geändert werden. Es ist nicht Deine Angelegenheit, dies zu tun, sondern die Deines Vermieters. Solange nicht Klarheit über die Haltung von Hunden bei allen beteiligten Eigentümern hergestellt ist, kannst Du mit Deinem Hund nicht einziehen oder handelst Dir Unannehmlichkeiten ein, die Dir vorher schon bekannt waren. Vielleicht solltest Du, um diesen Abstimmungsprozess zu fördern, den anderen Eigentümern einen Auszug aus Deinem Mietvertrag vorlegen, damit Sie es schwarz auf weis haben ,dass Du einen Hund halten darfst.

Das glaube ich nicht das du den Hund mitnehmen darfst. Eigentümergemeinschaft haben die Hausordnung "verfasst". Mußt dir wohl was neues suchen!!!!

ori01 
Beitragsersteller
 03.08.2012, 19:27

Hmhmhm, aber in der Hausordnung steht doch nicht das die Hundehaltung untersagt ist. Die anderen Eigentümer haben einfach eine liste erstellt auf der sie unterschrieben haben. Und mein Mietvertrag ist laut Datum vor der erstellung dieser liste.

Jeder Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilien-Objekt hat das Recht seine Wohnung zu vermieten an wen er wil und wie er will. Lediglich das Gesetz steht über ihm. Miteigentümer können auch mit einer Unterschriftenliste nichts daran ändern. Der BGH hat sich für Kleintierhalter (im Rahmen) entschieden. völlig egal ob du den Mietvertrag mit dem Eigentümer eines 2 Familienwohnhauses machst oder mit einem Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienwohnhaus. Die Rechtsprechung bleibt die gleiche. Nur für den Gemeinschaftseigentums-Anteil aller Eigentümmer können Sie Verhaltensregeln erstellen, das ist aber schon alles. Es sei denn es handelt sich um einen Kampfhund.

Nebenbei: was is es denn für einer ?