Zählt ein Hund der in der Familie einer anderen Person gehört als Zweithund?
Wenn man einen Zweithund kauft, muss man dafür eine höhere Hundesteuer zahlen. Wenn man jetzt aber in einer Familie lebt und da hat die Mutter einen Hund, dann möchte sich die Tochter auch einen Hund holen, zählt der dann auch als Zweithund? Es gibt da zwei Möglichkeiten: 1. Meine Schwester die studiert und teils in Karlsruhe wohnt, aber ihren Hauptsitz noch bei uns hat holt sich einen Hund Oder 2. Ich die noch normal zu Hause lebe, hole mir einen Hund. Dazu kommt, dass meine Eltern geschieden sind, meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder angenommen, wir haben aber noch den Nachnamen des Vaters. Gillt das dann als Zweithund oder als Ersthund?
11 Antworten
Die Versteuerung Hund, Zweithund richtet sich immer nach den Meldegesetzen in Deutschland, also den Hauptwohnsitz an welchem Hundehalter und Hund gemeldet sind. Handelt es sich dabei um einen gemeinsamen Wohnsitz = Bingo, erhöhter Steuersatz.
Das ist sozusagen eine Wohngemeindschaft wie bei der Hartz IV Betrachtung...
Lediglich wenn deine Studierende Schwester ihren Hauptwohnsitz in Karlsruhe anmeldet und dort ergo auch den Hund, so könnte es klappen.
Aber: Als Studentin mit Hauptwohnsitz am Studienort kann es passieren, dass sich die Eltern finanziell & steuerlich schlechter stellen.... Das alles wegen Hundesteuer?
Wenn deine Mutter einen Hund hat, dann ist es ihr Hund und sie zahlt dafür die Hundesteuer. Wenn du als Tochter einen Hund anschaffst, dann ist es dein Hund und du zahlst für diesen Hund Hundesteuer. Dann ist es dein Ersthund!
Informier dich bei der Stadt. Die können dir genaueres sagen.
frag auf der stadt nach, ich geh aber davon aus, das bei zwei evrschiedenen personen auch innerhalb der familie nicht vom zweithund ausgegangen wird
Hallo,
würde der Hund über deine Mutter (o dich da gleicher Haushalt) laufen, gilt er als Zweithund, über deine Schwester als Ersthund (wenn der Hauptwohnsitz Karlsruhe wäre).
Es gibt Familien die innerhalb eines Hauses wohnen, sagen wir mal Mutters Wohnung ist unten u die der Tochter eine Etage höher. Es ist somit die gleiche Anschrift, aber nicht der gleiche Haushalt!
Informiere dich am besten bei deiner Stadt, die können dir genaueres sagen.
LG
Hallo Indy14,
nur wenn der Hund auf die gleiche Person angemeldet ist gilt er als Zweithund und kostet das Doppelte.
Wenn der zweite Hund auf einen andere Person die volljährig ist angemeldet ist und aber trotzdem im gleichen Haushalt mit dem ersten Hund lebt, dann gelten beide Hunde als Einzelhunde.
Mfg. 291056
Ist das bei euch so? Oder woher weißt du das so sicher? Ich hab bei den Antworten hier den Eindruck, dass das voN Stadt zu Stadt unterschiedlich ist.