Katze in der Mietwohnung trotz Verbot?
Also, ich habe mal gelesen, dass Vermieter nicht mehr einfach so Haustiere verbieten dürfen, stimmt das? Weil mir wurde von meiner Psychologin empfohlen mir ein Haustier (Katze/Hund) anzuschaffen, damit ich nicht so alleine bin, aber genau diese Tiere dürfen wir hier nicht halten. Wenn man also jetzt einfach eine Katze kaufen würde, dürfte uns der Vermieter rauswerfen?
8 Antworten
Es kommt immer auf den Mietvertrag an. Dort wirst du entweder finden "Haustiere sind nach Absprache erlaubt", oder eben, dass sie nicht gehalten werden dürfen. Ich würde einfach mal den Vermieter fragen. Ich suche auch gerade wieder mit Katze eine Wohnung und habe die Erfahrung gemacht, dass eine Katze IMMER geht. Nur Hunde sind manchmal ein Problem. Ich würde einfach deine Situation schildern und den Vermieter nett fragen. Du kannst dir ja auch ein älteres Tier aus dem Tierheim holen. Die Katze/Kater ist dann schon eher ruhig und wird sicherlich niemanden stören. Wie gesagt, meine Erfahrung ist da sehr positiv!!! Sogar Hunde kann man z.T. noch "verhandeln".
Es gab jüngst ein Urteil, dass Katzen nicht mehr generell verboten werden dürfen. Aber das ist eben nur ein Urteil und keine Gesetzesänderung. Das sollte man sich schon vor Augen führen.
Wenn man also jetzt einfach eine Katze kaufen würde, dürfte uns der Vermieter rauswerfen?
Ja. Die Haltung einer Katze ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters dürfte unverzüglich als vertragswidriger Gebrauch der Mietsache beseitigt verlangt werden und berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer Frist zur Abschaffung zur fristlosen Kündigung.
Auf einen denkbaren Anspruch auf Haltung einer Katze käme es dabei garnicht mehr an.
Also, ich habe mal gelesen, dass Vermieter nicht mehr einfach so Haustiere verbieten dürfen, stimmt das?
Nein. Kleintiere, sofern keine Gift- oder Ekeltiere, die üblicherwesie und in geringer Zahl in Käfigen gehalten werden, unterliegen schon immer nicht seinem Weisungsrecht.
Hunde und Katzen hingegen schon.
Zwar darf er deren Haltung auf Antrag hin nicht grundsätzlich oder pauschal verbieten, sondern muß seine Entscheidung in Abwägung der widerstreitenden Interessen treffen und entsprechend begründen.
Dem steht aber nicht entgegen, das individualvertraglich vereinbart, mit Verweis auf eine geltenden Hausordnung oder berechtigtem Interesse (Tierhaarallergie) eines Mieters oder Besuchers schon bei Mietvertragsanbahnung darauf hingewiesen wird, dass weitere Hunde und Katzen im Haus nicht mehr akzeptiert werden und auf eine dementsprechende Mieterauskunft Wert gelegt wurde.
Daran hat man sich eben zu halten, auch wenn sich die Umstände ändern: Ein Tierhaarallergiker muss sein gesundheitliches Wohlbefinden deiner Therapiekatze nicht unterordnen, oder?
Weil mir wurde von meiner Psychologin empfohlen mir ein Haustier (Katze/Hund) anzuschaffen, damit ich nicht so alleine bin,
Wie wäre es dann mit Meerschweinchen, Vogel oder Zwergkaninchen?
G imager761
Ich würde das vorher mit ihm klären und anfragen. Einfach auf Teufel komm raus ne Katze kaufen und schaun was passiert wäre engstirnig. Und ja er muss das begründen, du spielst aber im Zweifelsfall trotzdem nur die zweite Geige.
Nicht mehr einfach so stimmt, besser gesagt nicht mehr generell und ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen.
Wenn man also jetzt einfach eine Katze kaufen würde, dürfte uns der Vermieter rauswerfen?
Raus werfen nicht aber kündigen.
Denn die vorherige Zustimmung des VM zur Haltung von Katzen und Hunden ist nach wie vor notwendig.
Allein im Sinne des Tieres, das evtl. wieder abgegeben werden muß, solltest Du nicht einfach eine Katze anschaffen.
Biete dem VM eine hohe Kaution an für evtl. Schäden die Katzen machen können, Kratzer an Türen, Rahmen Geruch von Urin auf Böden uam, erst kürzlich hier bei GF, in meiner neuen Whg. stinkt es nach Katzen, was kann ich machen Mietminderung, neue Böden..