Dürfen Vermieter Auskunft über Hundeanmeldung einholen?

8 Antworten

Mietrechtlich spielt es keine Rolle ob der Hund bei der Gemeinde oder Stadt angemeldet ist oder nicht, bzw. ob ihr letztlich Hundesteuer zahlt oder nicht.

Entscheidend ist mietrechtlich nur der Mietvertrag, wobei eine BGH Entscheidung ein generelles Hunde- oder Katzenverbot im Mietvertrag als unwirksam erklärt hat.

Allerdings stellte der BGH in seinem Urteil auch klar, daß diese Entscheidung kein Freibrief für Mieter zur Hunde- oder Katzenhaltung ist, sondern vorher dennoch die Zustimmung des Vermieters zur Hundehaltung einzuholen wäre. 

Wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, die die Erlaubnis zur Hunde-/Katzenhaltung von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, wäre diese Klausel weiterhin wirksam.

Wenn ihr hier den Vermieter nicht einbezieht oder die Hundehaltung "geheim halten" wollt, könnte der Vermieter das Mietverhältnis nach einer schriftlichen Aufforderung den Hund wieder wegzugeben, dann fristlos kündigen mit der Folge, daß das Mietverhältnis sofort beendet wäre und ihr die Wohnung innerhalb einer Frist von max. 2 Wochen räumen müßtest.

Wollt ihr dieses Risiko wirklich eingehen, oder nicht doch mit dem Vermieter sprechen und ihm darlegen, daß ihr schon eine Wohnung sucht (in der Hundehaltung erlaubt sein sollte) und spätestens zum Jahresende wohl ausziehen wollt?

Bei einer evtl. fristlosen Kündigung wärt ihr richtig unter Zeitdruck eine Wohnung innerhalb von ca. 2 Wochen finden zu müssen.

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html

Umziehen würden wir dann sofort. Wir sind schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Aber solange müssen wir es geheim halten

Als ich die Frage gelesen habe, habe ich es mir beinahe schon gedacht: bei euch im Haus ist die Hundehaltung laut Mietvertrag nicht erlaubt und ihr könnt wohl davon ausgehen, dass euer Vermieter euch auch keine Hunde-Halte-Erlaubnis geben wird...

Und warum fragst du dann nicht klipp und klar hier bei GF die user und lässt sie alle erst mal was sagen bevor du mit der ganzen Wahrheit rausrückst???

Ihr könnt die Hundehaltung nicht geheim halten!!!

Du kannst den Vermieter bitten, die die Hundehaltung solange zu erlauben bis ihr eine andere Wohnung gefunden habt. Du kannst ja vielleicht sagen: "wir bemühen uns bis zum Ende des Jahres eine andere Wohnung zu finden... "

Und du kannst auch sagen, dass ihr durch besondere private Gründe gezwungen seid den Hund deiner Eltern zu übernehmen...

Ihr könnt den Vermieter trotzdem noch einmal bitten euch die Hundehaltung zu erlauben...

Mit eurer Geheimnistuerei provoziert ihr nur zu unnütz eine Abmahnung und nach weiteren 14 Tagen die fristlose Kündigung  eurer gemieteten Wohnung...

Um das durchzusetzen braucht der Vermieter nirgends bei irgendeinem Amt nachfragen...

Erst einmal habt ihr einen Mietvertrag. Wenn darin steht, dass ihr die Erlaubnis des Vermieters einholen müsst, gilt das auch.

Wenn ihr den Hund "übernehmt" ohne zu fragen, riskiert ihr die Kündigung.

Außerdem kann der Vermieter ja einfach einen Hinweis ans Ordnungsamt geben, dass in seiner vermieteten Wohnung ein Hund ohne Hundesteuer ist. Dann bekommt er ja eine Antwort.

Ob die Vermieter das über ein Amt rausbekommen weiß ich nicht, aber vlt. sehen sie euch ja mit dem Tier, oder haben mit Nachbarn guten Kontakt?

Wenn Tierhaltung untersagt ist finde ich es ganz bedenklich wenn man sich darüber hinwegsetzt.

Stell dir vor ihr habt euch an das Tier gewöhnt und dürft es nicht behalten? Was dann? Sicher wäre ein Umzug eine Möglichkeit, die Frage ist ob man das will oder eine geeignete Wohnung findet.

von welchem Amt denn? Entweder ein Vermieter gestattet Hunde, oder nicht. Ob ein Hund angemeldet ist, hat einen Vermieter nicht zu interessieren, wohl aber kann er verlangen, dass eine Hundehaftpflicht abgeschlossen wird.