Hundehaltung "nach Absprache" mit dem Vermieter - aktuelle Gesetzeslage?

5 Antworten

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Du mußt dich an die Bestimmungen im Mietvertrag halten. Danach ist die Zustimmung des Vermieters zur Hundehaltung erforderlich. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen einen Hund brauchst, bitte den Vermieter um eine Ausnahmegenehmigung.

sanne03 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 18:10

Danke. Hast du selbst damit Erfahrung gemacht?

Doofe  03.03.2015, 09:10
@sanne03

Nein, aber ich habe mich sehr viel mit Vertragsrecht beschäftigt. :-)

sanne03 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 18:56
@Doofe

Das mit der Ausnahmegenehmigung ist eine gute Idee.

Einen Besuchshund muß der Vermieter dulden.

Eine Anschaffung eines neuen, eigenen Hundes ist jedoch nach wie vor genehmigungspflichtig.

Ein Vermieter kann sich mit der Genehmigung für den einen Mieter ein Eigentor schießen, weil er damit einem anderen Mieter nicht mehr verwehren kann, auch einen Hund zu halten. Zwar kann er über die Rasse noch ein Wort mitreden, das war es aber auch schon. Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz.

Wird ein Hund aus gesundheitlichen Gründen notwendig, z.B. Assistenzhund, dann kann der Vermieter die Anschaffung nicht verwehren.

sanne03 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 23:11

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Da sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich geändert hat, wäre es hilfreich zu erfahren, in wieweit der Vertrag noch gilt. 

Die Gesetzeslage hat sich durch die neueste BGH-Entscheidung nicht geändert. Hier ist lediglich ein Urteil, eine Einzelfallentscheidung von den Richtern gefällt worden, an die sich in Deutschland kein anderer Richter oder Gericht halten muß.

"Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet. Dies gilt nicht für Kleintiere im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs."

Die Klausel in Deinem Mietvertrag ist - auch nach BGH-Entscheidung - noch wirksam.

Die BGH Richter hatten damals zu entscheiden, ob eine generelle Hunde- und Katzenhaltungsverbotsklausel im Mietvertrag wirksam ist oder nicht - sie wurde dann für unwirksam erklärt. Allerdings wurde von den BGH-Richtern auch darauf hingewiesen, daß das Urteil keinen Freibrief für Mieter darstellt und eigentlich immer vor der Anschaffung eines Hundes oder Katze der Vermieter seine Zustimmung geben sollte.

Bezüglich eines Besuchs- oder Pflegehundes gilt im Grunde auch, daß der Vermieter die Zustimmung dazu geben muß.

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html

Die aktuelle Gesetzeslage sagt genau das aus, was in deinem Mietvertrag steht. Für Hund und Katze muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Die Genehmigung für deinen verstorbenen Hund gilt nicht weiter, du musst also erneut um Erlaubnis fragen. Ein Verbot müsste er plausibel begründen.

Es gibt nur einen Hund, der aus gesundheitlichen Gründen angeschafft werden kann und den der Vermieter aus keinem Grund ablehen kann. Das ist der Blindenhund.

Auch ein Pflegehund ist genehmigungspflichtig. Was bedeutet "stundenweise"? Wenn du den Fiffi abends zum schlafen wieder zum Nachbarn bringst und er sich ansonsten bei dir aufhält, kann das auf Dauer zu Problemen mit dem Vermieter führen.


sanne03 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 18:09

Danke erstmal. Bist du vom Fach?

StupidGirl  02.03.2015, 18:14
@sanne03

Vom Fach? Nein, ich bin nur Vermieter :-))

Eine Genehmigung vom Vermieter lässt du dir bitte schriftlich geben, nicht, dass der hinterher noch sagt, er weiß von nix! (Hatte ich vergessen zu erwähnen)

sanne03 
Beitragsersteller
 02.03.2015, 23:12
@StupidGirl

Vielen Dank für die Antwort.

auch nach dem BGH urteil muss der vermieter gefragt werden, bevor man sich einen hund holt und die einwilligung muss erfolgt sein.

nur pausachl ist hundehaltung nicht mehr verboten