Zweite Ausbildung trotz Unterhaltspflicht?
Guten Abend, meine Frage dreht sich um das Thema Unterhalt
Ich bin mitte 20 und voll berufstätig aber unzufrieden mit meinem Job, weshalb ich es in Betracht ziehe eine neue Ausbildung zu machen. Wie sieht das Unterhaltmäßig aus? Habe bisher immer pünktlich den kompletten Unterhalt gezahlt. jenachdem was ich für eine Ausbildung mache bekomme ich ca 880€ bis 1080€ Brutto. Muss ich den Unterhalt dann nachzahlen also häuft es sich als Schulden auf?
Meine Ex bezieht Hartz4.
Lg
2 Antworten
Solange dein Kind noch minderjährig ist, besteht für dich ihm gegenüber eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, um seinen Unterhalt gewährleisten zu können.
Die "Freistellung" von dieser Erwerbsobliegenheit trifft nur während einer ersten Berufsausbildung zu....
An der Höhe des Unterhaltsanspruchs des Kindes wird sich also während deiner möglichen zweiten Ausbildung nichts ändern.
- Könntest du in dieser Zeit den Unterhalt in bestehender Höhe nicht zahlen, würden sich dadurch dann ggf. Unterhaltsschulden anhäufen, die später von dir zurückgefordert werden könnten.
- Würde die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss beziehen, müsstest du diesen dann zurückzahlen - und die Differenz zwischen UV und tituliertem Unterhalt dann ggf. an die Kindsmutter.
Es steht dir frei, eine zweite Ausbildung zu beginnen - allerdings hätte das ggf. finanzielle Konsequenzen bezüglich deiner Unterhaltsverpflichtung für das Kind....
Wenn es keinen Unterhaltstitel gibt, so könnte die Kindsmutter theoretisch überhaupt nichts fordern - und du müsstest theoretisch nur zahlen, was dir beliebt..... - Es könnte auch später nichts nachgefordert werden, wenn nichts tituliert ist.
Allerdings könnte die Kindsmutter jederzeit einen Titel erstellen lassen, z. B. im Rahmen einer kostenlosen Beistandschaft vom Jugendamt.
Das Jugendamt selbst kann den Unterhalt aber nur nach deiner tatsächlichen "Leistungsfähigkeit" berechnen und titulieren... - ein ggf. höherer Unterhalt nach einem "fiktiven" Einkommen müsste gerichtlich festgesetzt werden....
Also wäre es möglich die neue Ausbildung anzufangen und ich müsste keinen Unterhalt zahlen da kein Titel besteht. Ist das richtig?
der Unterhalt den ich jetzt zahle wurde vom Jobcenter berechnet.
Habe zwar ein Schreiben vom Jobcenter wieviel Unterhalt ich zahlen soll. Aber da steht nichts von Titel drauf. Vor allem musste ich nichts unterschreiben.
Ein "Titel" muss nicht deine Unterschrift tragen (das trifft nur auf Jugendamtsurkunden zu, in denen man durch Unterschrift seine "Schuld" anerkennt" ....).
Ein gerichtlich festgesetzter Unterhalt stellt ebenfalls einen "Titel" dar.
Bezieht die Kindsmutter staatliche Unterstützung, geht die Unterhaltsforderung gegen dich ggf. auf die zahlende Stelle über und ist dann auch "tituliert".....
Du müsstest dem fordernden Jobcenter also ggf. nachweisen, dass du kein oder nur noch geringes Einkommen hast...., ob es dir daraufhin per Gericht ein "fiktives Einkommen" zurechnen lässt, bliebe abzuwarten....
okay also werde ich mich bei dem Sachbearbeiter für Unterhaltsangelegenheit melden, und dort nachfragen wie es aussieht mit Dem aussetzen des Unterhaltes.
Vielen Dank für die Antworten
Wenn du schon eine abgeschlossene Ausbildung hast,in der du weiter arbeiten könntest,dann kann es passieren das als Grundlage dieses zu erzielende Einkommen weiterhin angenommen wird und der Unterhaltsvorschuss und ggf. Sozialgeld fürs Kind als Schulden auflaufen !
Denn wenn du nicht mehr leistungsfähig bist,dann muss die Kindsmutter vorrangig Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen,dass wären derzeit für ein Kind von 0 - 5 Jahren 150 € und dann wird das Jugendamt genau prüfen warum du keinen Unterhalt zahlen kannst,etwas anderes wäre es wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung machen müsstest ggf. auch wenn du dich mit einer neuen Ausbildung nach Abschluss finanziell verbessern würdest.
Also sobald ich sage das es aus Gesundheitlichen Gründen ist, könnte ich den Unterhalt auf 0% setzen lassen für die Zeit der Ausbildung und danach wieder aufnehmen?
Es muss schon für das Jugendamt einen nachvollziehbaren Grund geben,warum du eine zweite Ausbildung beginnen willst bzw.musst und wenn du dies aus gesundheitlichen Gründen machen musst und laut deiner Vergütung ( Einkommen ) dann nicht leistungsfähig bist,dann bekommt die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss gezahlt !
Den müsstest du dann bei NICHT LEISTUNGSFÄHIGKEIT auch nicht zurück zahlen,du musst dem Jugendamt nur immer Auskunft und Nachweis über dein Einkommen erteilen.
Je nachdem an was für einen Mitarbeiter du beim Jugendamt kommst,kann es natürlich auch passieren das sie einen ärztlichen Nachweis möchten,denn wenn du solche gesundheitlichen Probleme hast,dann warst du doch sicher auch schon öfter krank und das ist dann ja belegbar.
Also ich muss keine Ausbildung machen aber es wäre ja wirtschaftlicher besser für mich.
Wenn ich in meinem bestehenden Arbeitsverhältnis bleibe wird es noch öfter vorkommen das ich krankheitsbedingt Fehle.
Eine Bescheinigung würde ich bestimmt von meinem Arzt bekommen. Ich war deshalb ja auch schon im Krankengeld.
In meiner Personalakte müsste dies ebenfalls eingetragen sein. Da ich beim Medizinischen Dienst war.
Wenn du durch deine bisherige Tätigkeit schon gesundheitliche Probleme hast,dann wäre ja eine andere Ausbildung angebracht,denn dein Gesundheitszustand wird sich ja kaum verbessern wenn du diese weiterhin ausübst !
Ja das ist wohl richtig zumal ich ja auch mittlerweile unzufrieden mit Meinem Job bin.
Ich werde Mich mal bei dem Sachbearbeiter für die Unterhaltsangelegenheiten melden und dort nachfragen.
Vielen Dank für die Antworten.
Bitte !
ok und wie sieht es mit dem Beamten aus?
Ich würde Anfangs genausoviel verdienen und mit den Jahren halt mehr,wäre das Grund genug wechseln zu dürfen?
Ob Beamter oder nicht spielt dann keine Rolle,wenn du am Ende deinen Unterhaltspflichten nachkommen kannst,wenn du aus gesundheitlichen Gründen eine neue Ausbildung beginnen möchtest,dann geht das schon seinen gang,sie werden dich ja sicher nicht gleich zum medizinischen Dienst schicken !
Bin im Straßenbau tätig, habe aber schon Rückenbeschwerden die in Zukunft auch nicht besser werden dürften.
Deshalb die Überlegung etwas neues zu machen wo ich meinen Körper nicht derartig belaste.
Hätte evtl Ausichten auf ein Beamtenverhältniss.
Wenn du das dann ggf. auch noch durch ein ärztliches Attest belegen könntest,falls dann doch Fragen auftauchen sollten,dann wäre das sich nicht gerade von Nachteil !
Titel besteht nicht.