Muss ich für das Kind meines Freundes Unterhalt bezahlen?
Mein Freund hat einen 2 jahre alten Sohn. Er selbst verdient 1000€ bei einem selbstbehalt von 1080€ und kann daher nicht unterhalt bezahlen. Wir wohnen in einer Eheähnlichen Lebensgemeinschaft und ich bin noch in einer schulischen Ausbildung und habe lediglich 450€ von meinem Nebenjob. Das Jugendamt meint jetzt ich müsse für den Unterhalt aufkommen oder mein Freund müsse trotz Selbstbehalt trotzdem zahlen. Dürfen die das?
8 Antworten
Nein! a) gilt das nur für verheiratete paare und b) bist du während der ausbildung auf grund deines geringen einkommens nicht in der lage und auch nicht verpflichtet, unterhalt zu zaheln (diesbezüglich musst du die unterlagen dorthin schicken also lohnabrechnungen, bafögbescheid)
da bin ich mir jetzt nicht so sicher....
Ist aber so. Wäre ja noch schöner, wenn ich für die Kinder meines Mannes mit seiner Ex aufkommen sollte.
Nein.
Für Kinder sind generell nur leibliche Eltern unterhaltspflichtig, nicht deren Partner, auch nicht Ehepartner.
Deshalb kann dein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung nicht mit angerechnet werden, du bist also weder dem Jugendamt noch der Mutter des Kindes (oder ihrem Anwalt)... über dein Einkommen auskunftspflichtig.
Für deinen Freund als unterhaltspflichtigem Elternteil besteht aber eine "erhöhte Erwerbsobliegenheit", er muss alles ihm Mögliche tun, um wenigstens den Mindestunterhalt für das Kind zahlen zu können, also sich ggf. einen besser bezahlten Job oder noch einen Nebenjob suchen o.ä....
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so könnte geprüft werden, ob er selbst noch irgendwelche Unterhaltsanprüche an Jemanden hat, und diesen Unterhalt für sein Kind einsetzen könnte - das wäre evt. der Fall, wenn ihr verheiratet wärt....
Ebenfalls bestünde die Möglichkeit, seinen "Selbstbehalt" (von dem er seine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten muss) herabzusetzen, wenn er mit einer anderen Person zusammen wohnt und sich daraus für ihn Einsparungen (sog. "Synergieeffekte) ergeben... Dies könnte aber nur durch eine gerichtliche Anweisung erfolgen, dann würdest ggf. auch du von gerichtlicher Seite zur Auskunft aufgefordert...
Ansonsten wärst du Irgendjemandem nur über dein Einkommen auskunftspflichtig, wenn du selbst staatliche Unterstützung benötigen würdest - z.B. mit dem Freund zusammen eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden würdest - wozu ihr dann aber zumindest schon eine gewisse Zeit zusammen wohnen müsstet (in der Regel mindestens ein Jahr.)...
Du hast keine Unterhaltspflicht gegen deinen Partner, wenn ihr weder verlobt noch verheiratet seid.
Dem Bescheid der UVK förmlich widersprechen und warten,was die haben wollen. Da du keine Verpflichtungen deinem Partner gegenüber hast, dürfen die nicht in deine Unterlagen schauen.
Eindeutig Nein.
Es ist lediglich so, das falls sie mehr verdienen würden und selbst leistungsfähig wären, der Selbstbehalt aufgrund der Haushaltsersparnis reduziert werden kann.
Man kann von dir verlangen das du deine Einkünfte/Arbeitskraft mit in die Gemeinschaft einbringst. Damit sinkt natürlich der notwendige Selbstbehalt deines Freundes und er kann den übersteigenden Betrag zum Unterhalt für sein Kind verwenden.
Aber du bist nicht für den Kindesunterhalt zuständig!
Es ist deinem Freund allerdings freigestellt sein Einkommen (durch mehr Arbeit) zu erhöhen um dieser Pflicht nachzukommen und auch dich zu unterstützen.
Auch bei Verheirateten gibt es keine Unterhaltspflicht gegenüber den Stiefkind. Es gibt lediglich sogenannte Hausmanns / Hausfrauenfälle, in denen der Ehegatte, der sich um den Haushalt kümmert anspruch auf Taschengeld vom anderen Ehegatten hat, welches wiederum zum Unterhalt eingesetz werden muß.