hebt sich kindesunterhalt gegenseitig auf?

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Unterhalt hebt sich niemals auf. Jedes Elternteil ist dazu verpflichtet nach dem Unterhaltsgesetz für seine nicht bei ihm lebenden Kinder Unterhalt zu zahlen.

Und wenn Jedes Elternteil jeweils ein Kind hat, welches bei ihm lebt, dann müssen trotzdem beide Elternteile sich gegenseitig den Unterhalt auf das Konto leisten.

SChließlich richtet sich der Unterhalt ja nach dem Alter des Kindes und Einkommen des Elternteils. Und vielleicht kann in deinem Beispiel die Mutter ja dann doch mal so langsam einen Job annehmen, damit auch sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen kann.

Lennox67 
Beitragsersteller
 11.01.2010, 10:47

ich will ja keine schmutzige wäsche hier waschen,aber da es ja ziemlich anonym ist,kann ich sagen daß die mutter unter keinen umstanden zahlen will/wird bzw. vor hätte jemals zu arbeiten. wie man das immer schafft ist mir zwar ein rätsel aber leider tatsache. deswegen möchte ich auch gerne im vorfelde bevor ein kind zu mir zieht alles geklärt wissen um nicht mit einem kind dazustehen dem ich nicht in der lage bin in irgendeiner weise ein durschnittliches leben zu ermöglichem

moon73  11.01.2010, 10:51
@Lennox67

Dann solltest du schärfere Geschütze aufziehen und zwar lässt du den Unterhaltsanspruch für das eine Kind beim Familiengericht feststetzen und erwirkst dann einen vollstreckbaren Titel. Normalerweise ist jeder unterhaltspflichtige Elternteil dazu verpflichtet eine Arbeit anzunehmen, um den Unterhalt auch leisten zu können. Das kann sogar vom Gericht so festgelegt werden, immerhin ist das Kind deiner Frau kein Baby mehr, sie kann also arbeiten gehen.

moon73  11.01.2010, 11:00
@moon73

Du solltest im einzelnen aber dennoch beim Jugendamt/Familiengericht nachfragen, ob in deinem speziellen Fall die Unterhaltsleistungen gegeneinander aufgehoben werden können, es gibt wohl in der Praxis Fälle , wo das so gehandhabt wird...

Na das ist ja Toll. Ich habe einen Ähnlichen Fall. Meine ältere Tochter (14) ist bei mir gemeldet. Meine jüngere Tochter (10) bei der Mutter. Mutter empfängt Harz 4. Heißt also für mich ich muß zahlen an sie und zwar voll für die Jüngste. Sie muß garnix zahlen weil Harz 4 und und vom Amt bekomme ich nix weil älteste Tochter über 12... DAS IST FAIR ! Und meine Ex-Frau lacht sich tot über mich.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Barunterhaltspflicht besteht immer dem Kind gegenüber, was nicht im gleichen Haushalt wohnt. Vater also dem Kind gegenüber, was bei Mutter wohnt, und umgekehrt. Das wird nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Für das Kind, was im eigenen Haushalt lebt, leistet man Naturalunterhalt. lg

Der Unterhalt hebt sich nicht auf, darauf läßt sich nicht verzichten, und er verfällt nicht. Die Ansprüche an den jeweiligen Elternteil bleiben bestehen und müssen nach der Leistungsfähigkeit des entsprechenden Elternteiles bedient werden.

Er hebt sich nicht auf, rein Gesetzlich. Ihr könnt Euch aber einigen in diesem FAll auf den Unterhalt zu verzichten . Aber bitte schriftlich machen