Mann zahlt Haus, Partnerin ins Grundbuch eintragen?

15 Antworten

Da es um relativ viel Kapital geht, und niemand hier die nähren Umstände kennt und diese auch für ein öffentliches Forum deutlich zu weit gingen, empfehle ich Dir dringend einen erfahrenen Notar aufzusuchen. Er kann Dir die vor allem wichtigen Vorteile erläutern und falls Du dadruch in irgendeiner Form einen Nachteil haben könntest, auch darüber aufklären.
In erster Linie sehe ich hier nur grad den Vorteil, dass wenn Dein Partner dich beerben sollte, keine größeren Erbschaftssteuern für Dich entstehen würden.
Mal abgesehen davon dass Du damit Grundbesitzerin bist.

Du kannst ja zunächst mal den Notar deines Partners befragen, bei einer Eintragung ins Grundbuch ist er ohnehin involviert und muss Deine Fragen kostenlos beantworten.

Wenn eine Person das Objekt bar alleine zahlen kann und diese Person ist nicht mit Dir verheiratet würde ich das Angebot des Partners annehmen.

Es spielt aber keine Rolle ob 5% Eigentumsanteil Sie dann als Frau haben oder 50%.

Sind Sie zum Teil Eigentümerin kann Ihr Partner das Objekt dann nur mit Ihrer Zustimmung verkaufen wenn er denn will.

Hallo,

wenn dein Freund später dein Mann wird, dann gehört ihm auch das Haus alleine, weil er es vor der Ehe gekauft hat (auch im Falle der Scheidung).

Anders wäre es wenn du das Haus mitfinanzierst.

Wenn dein Freund dich einfach so mit einträgt, dann schenkt er dir den halben Anteil. Ggf. Schenkungssteuer beachten.

Nach dem Durchlesen der hier genannten Antrworten kann ich dir eine bessere bieten:

Es kommt darauf an!

Es kommt darauf an, welche gemeinsamen Pläne ihr habt. Es kommt darauf an, welches Verhältnis zu Eigentum und Verpflichtung ihr beide habt, wie offen ihr in Geldfragen miteinander umgeht und wie wichtig das Materielle für euch ist.

Für alle anderen Aspekte einer Eigentumsteilübertragung (und nichts anderes ist die Eintragung im Grundbuch) ist aus guten Gründen ein Notar erforderlich, der euch eine entsprechende Rechtsberatung geben kann, ja sollte. Und der das Rechtsgeschäft dann perfekt machen müsste, denn ohne notarielle Urkunde wird auch keine Grundbucheintragung vorgenommen.

Lasst euch also erst beraten - auch wenn das Geld kostet - bevor ihr solche weitreichenden Geschäfte tätigt.

verreisterNutzer  06.10.2017, 12:51

ist aus guten Gründen ein Notar erforderlich, der euch eine entsprechende Rechtsberatung geben kann, ja sollte.

nicht sollte....
MUSS !

Dazu ist er verpflichtet und seine Gebühren richten sich ausschließlich nach dem Wert der Übertragung und nicht nach dem Beratungsaufwand !

Altersweise  06.10.2017, 13:00
@verreisterNutzer

Im Rahmen eines Vertragsschlusses ist er natürlich verpflichtet. Aber eine Beratung im Vorfeld einer solchen Aktion, wozu ich auch eine Beratung in Erbschaftsangelegenheiten zähle, die man bei gemeinsamem Eigentum immer regeln sollte, wenn man nicht verheiratet ist, verlangt ein Notar auch Gebühren, wenn er danach nichts beurkundet (§ 24 Bundesnotarordnung - vorsorgende Rechtspflege)

Pucky99  06.10.2017, 12:48

Ich sehe keinen Grund warum ein Grundbucheintrag in diesem Fall pareto-optimal sein sollte. Nämlich nur dann ist so ein Vorgang sinnvoll.

schlichtes JA - da ihr nicht verheiratet seid - hätte sie kein Erbanspruch nur gemeinsame Kinder.