Zwei Häuser auf gleichem Grundstück - wie finanzieren, ohne beide Häuser zu belasten?

3 Antworten

Ganz einfach. Zuerst Flurstücksteilung. Aus einem Kuchen macht man einfach zwei. Dann werden auch zwei Flurstücksnummern angelegt. Und auf jeweils einem Flurstück sollte dann auch ein Haus sein. Und somit kann man auf einem Flurstück dann bauen und nur das Haus und Grundstück beleihen. Das geht auch wenn das neue Haus hinter dem bisherigen Haus liegt. Dann macht man einfach ein Wegerecht in Abteilung II im Grundbuch.

freimaid 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 21:50

Vielen Dank!  - Müsste bei dieser Flurstückteilung extra vermessen werden?

(- Im vorliegenden Fall schwierig, weil die letzte Vermessung schon lange her ist und es keine Grenzsteine mehr gibt. Eine neuerliche Grenzfestsetzung wäre aufwendig - und teuer!)

Da ist ein Trugschluß! Die Belastung gesonderten
Wohnungsneigentums wird auch möglich durch die Bildugn von Wohnungsgrundbüchern für Wohnungen oder einezelne Gebäude auf dem Grundstück, dazu muß lediglich eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erwirkt und die 1000tel Miteigentumsanteile festgelegt werden. Ein Notar kann dann die Teilungserklärung mit anschließender Wohnungngrundbucheintragung besorgen und die Wohnungsgrundbücher  wären danach jeweils für den neuen Eigentümer bzw. dessen Finanzierungsinstitut belastbar.

Die Grundstücksteilung, soweit katastertemäßig zulässig wäre übrigens die bei weitem bessere Lösung!

freimaid 
Beitragsersteller
 26.10.2015, 21:47

Vielen Dank! - Doch was ist der Unterschied zu einer sog.ideellen Teilung? -

( Diese käme nur sehr ungern in Betracht (da mit sogar größeren Kosten verbunden als eine Realteilung - und aufgrund der W.E.G.-Verquickung wenig attraktiv. Außerdem würde es keinen Sinn machen, sie jetzt vorzunehmen, da ja im Moment nicht verkauft werden soll.
Wenn wir aber das Grundstück ungeteilt lassen, wäre doch jedes aufzunehmende Darlehen auf das gesamte Grundstück hin berechnet, oder? Der erste Rang im Grundbuch wäre dann belegt. Und man wäre nicht frei, im Falle eines doch vielleicht anstehenden späteren Teilverkaufs, sondern müsste sich mit der Bank verständigen. Auch würde jedes eventuell noch aufzunehmende Darlehen bei eben der Bank abgeschlossen werden müssen – selbst wenn die Konditionen dort nicht mehr so gut sein sollten. )

Hallo,

eine Vermessung ist nicht zwingend erforderlich. Es besteht die Möglichkeit für jedes Haus ein Wohnungseigentum zu bilden und danach werden zwei Grundbücher angelegt, die getrennt belastet werden können.

Für die Details solltest du mit deinem Notar reden.

freimaid 
Beitragsersteller
 27.10.2015, 10:10

Hallo,

vielen Dank, doch besteht der Neubau ja noch gar nicht.

Da ja kein Teil des Grundstücks verkauft werden soll, wäre eine Teilung wie die vorgeschlagene doch verhältnismässig teuer, oder?

Und wenn später einmal doch real geteilt werden, wären die dafür getätigten Ausgaben für die Katz, oder??

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht???

DerGeodaet  27.10.2015, 11:36
@freimaid

Es gibt nur zwei Möglichkeiten die Belastung durch Darlehn aufzuteilen:

- Teilung durch Vermessung
- Teilung durch Bildung von Wohnungseigentum

Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.