Ist es verboten, sich gegenseitig Häuser zu vermieten?
Folgende Idee:
Zwei leute, A ist Eigentümer eines Hauses und B ist Eigentümer eines anderen Hauses, A vermietet sein haus an B und B vermietet sein Haus an A, A wohnt nun im Haus von B und B wohnt im Haus von A.
Das ganze kann natürlich genutzt werden, um Renovierungskosten, etc. abzusetzen, ist das so legal, in einer Grauzone oder verboten?
6 Antworten
Überkreuzvermietung
Bei einer gegenseitigen Vermietung entstehen grundsätzlich abzugsfähige Werbungskosten.
Wenn für eine Überkreuzvermietung keine nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründe vorgebracht werden können, handelt es sich aber um eine rechtsmißbräuchliche Steuergestaltung (§ 42 AO) und das Finanzamt erkennt keine Werbungskosten an.
Gründe können sein:
- die beiden Wohnobjekte weit entfernt voneinander liegen
- die beiden Wohnobjekte unterschiedlich groß sind
- die bewohnte Immobilie eher den Bedürfnissen des Nutzers entspricht als die eigene Immobilie (z.B. kürzerer Weg zur Arbeit).
Die entsprechenden Gründe müssen dem Finanzamt dann glaubhaft dargelegt werden.
Es ist kein Fehler, sich die Gestaltung vom zustämdigen Finanzamt absegnen zu lassen; da bewahrt von unangenehmem Erwachen!
Du kannst deine Häuser eigentlich an jeden vermieten und es gibt kein Gesetz gegen den oben genannten Fall. Also wird es noch in der Grauzone erlaubt sein. Daher gibt es auch viele Fälle, wo die Eltern die Wohnungen an die Kinder vermieten.
Das geht sehr schnell in den Gestaltungsmissbrauch, suche mal bei google Überkreuzvermietung
Und wo vermieten in deinem Beispiel die Kinder an die Eltern ?????
Wenn die beiden Mieten gleich hoch sind, die zu bezahlen wären, wäre es doch gleich sinnvoller, wenn Keiner Miete verlangt, dann muss sich auch Keiner mit dem Papierkram(=was ja auch Geld kostet) herumschlagen, dass etwas vermietet wird.
Aha ... und schon mal was vom Finanzamt gehört?! scheint nicht so.
Ein Kleiner Klugschaiser, das haben wir ja gern!
Ich bezog mich darauf, dass man NICHT jeden Monat extra einen Überweisungsschein ausfüllen muss, wenn beide Mieten ohnehin gleich hoch sind!
Klugschaisere mal darüber!
lol...Noch nicht mal in der Lage korrekt zu schreiben und dann auch noch solche Wörter benutzen ... peinlich .... wie der Kommentar halt. Das Geld (Miete) muss ! fließen, sonst ist es steuerlich schädlich. Aber wer keine Ahnung hat, schreibt halt so einen Unsinn wie Du.
Das macht keinen Sinn, weil die gezahlte Miete aus zu versteuerndem Einkommen entrichtet werden muss, die vereinnahmte Miete aber zu versteuern ist.
Beispiel:
A erhält 12.000 € Miete und muss davon 2.400 € Steuern bezahlen, bleiben A also nur 9.600 € für die Miete, die er nicht steuerlich geltend machen kann.
Das ist legal, aber es macht keinen Sinn.
Außer natürlich, die Häuser erfüllen die jeweiligen Ansprüche besser.
schon Mal was von Abschreibung gehört?
schnon mal keine Ahnung von nix. Mieteinnahmen muß man versteuern, da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Auch wenn Petz1900 mantraartig wiederholt, dass das sehr schnell in den Gestaltungsmissbrauch geht, ist die Aussage sicher hilfreicher. Denn eine Überkreuzvermietung kann sehr wohl - wie angedeutet - aus verschiedenen nachvollziehbaren wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und vorteilhaft sein.