zwei Häuser auf einem Grundstück, dass Grundstück ist nicht geteilt muss ich Grundsteuern pro Haus oder Grundstück zahlen?

6 Antworten

Die Grundsteuer "B" und der Abgabenbescheid berücksichtigen die baulichen Anlagen, welche als Grundlage des Einheitswertbescheides dienten.

Sowohl als auch. Du zahlst fürs Grundstück und für die Gebäude, je nach Nutzung.

Wepwep 
Beitragsersteller
 24.04.2022, 08:30

Ok , da bin ich ja nicht schlauer als vorher. Also bekomme ich für jedes Haus einen Einheitswert? Es heißt doch aber Grundsteuern und nicht Haussteuern !!!

ZiegemitBock  24.04.2022, 08:32
@Wepwep

Der Grund wird unterschiedlich berechnet: bebaut/unbebaut, Wohngebäude/Nebengebäude.

Du bekommst einen Einheitswertbescheid. Es ist ein Grundstück mit 2 Wohngebäuden darauf.

Sofern es sich hier um einen erworbenen Bestandsbau handelt- müsste der Bescheid bereits existieren und dir vom Verkäufer übergeben worden sein.

Hast du zu einem Bestandsbau einen Neubau gestellt, wird der bestehende Bescheid im Wert fortgeschrieben. Wann du dies als Bauherr dem Finanzamt melden musst, bin ich überfragt.

Hast du ein Gebäude hiervon vermietet, musst du den umlagefähigen Betrag selbst rausrechnen.

Die Grundsteuer entfällt auf Grundstücke (Paragraph 2 GrStG). Sie wird aber durch unterschiedliche Faktoren (Art, Bebauung usw.) im Einheitswert beeinflusst. Schlussendlich ist dann auch der Hebesatz der Gemeinde entscheidend, ändert sich der, verändert sich auch die Steuer.

Bei der Feststellung des Einheitswerts wird zunächst die wirtschaftliche Einheit abgegrenzt (§ 2 BewG). Weil das bei dir ein ungeteiltes Flurstück ist, werden die Bewertungsmerkmale des Grund- und Bodens und der beiden Gebäude in einem Einheitswert zusammengefasst. Ich vermute es wird sich dann um ein Zweifamilienhaus handeln, für das dann dieser eine Einheitswert festgestellt wird und für den dann vom Finanzamt ein Grundsteuermessbetrag festgesetzt wird. Auf diesen wendet die Gemeinde dann ihren Hebesatz an und berechnet so die Höhe der Grundsteuer und setzt diese in einem Grundsteuerbescheid fest.

Es heißt doch aber Grundsteuern und nicht Haussteuern !!!

Die Häuser sind wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Es bleibt bei der Grundsteuer.