Grundstücksteilung, Brandschutzwand
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen und meine Angst nehmen. Wir (ich und mein Bruder) erben / kaufen ein Grundstück von meiner Tante und Mutter. Dies ist ein großes Grundstück wo ein Wohnhaus und eine angebaute Scheune darauf steht. Mein Bruder bekommt das Wohnhaus und renoviert dieses (Fachwerk 1908), ich die Scheune die wir abreißen und eine Neubau Doppelhaushälfte darauf errichten. Das Grundstück wird dann am Übergang zur Scheune geteilt. Jetzt brauchten ich und meine Bruder eine Brandschutzwand. Er war jetzt beim Landratsamt (Brandmeister) dieser das auch bestätigt hat, dass er eine Brandwand F60 hochziehen muss. Wir mit unsere Doppelhaushälfte machen dies auch, dies wissen wir. Somit haben wir nachher 2x F60 Wände angrenzend wie vorgeschrieben.
Meine Frage jetzt, der Notarverträg steht demnächst bevor. Muss ich hier noch eine Klausel hinzufügen lassen? Was ist wenn meine Bruder die Brandschutzwand nicht errichtet und sich damit zeit lässt. Müssen wir solange warten mit unserem Neubau bis die Brandwand steht oder können wir Ihn im nach hinein zeitlich dazu verpflichten? Denn unser Liefertermin vom Keller wurde von unserem Haushersteller auf April 2013 und das Haus darauf auf August 2013 bestätigt. Und mein Bruder muss davor die Wand hochziehen da man später nicht mehr an die Wand rankommt?
Muss ich mich hier absichern?, oder muss mein Bruder gleich nach Abriß der Scheune die Wand hochziehen?
Bei uns in der Familie ist mittlerweile wegen dem Grundstück schon soviel vorgefallen, dass ich hier mal nachfragen will. Nicht das wir den Notarvertrag jetzt unterschreiben und nachher nicht bauen dürfen weil mein Bruder die Wand nicht oder erst 2015 hochzieht?
Er hat jetzt ein Angebot für 13.000 Eur bekommen? Wieviel kostet es eine Wand 9m Breit, 7-8m hoch (First) hochziehen zu lassen (Mauer 17,5cm dick)
Der Bau findet in Baden-Württemberg statt
Vielen Dank
4 Antworten
Ich möchte hier nicht auf dei Details antworten, dazu sind in deiner Beschreibung zu viele Ungereimtheiten. Ersten eine Brandwand und eine F60 Wand sind schon mal zwei unterschiedliche Sachen. Wenn dir beim Landratsamt jemand rechtssichere Auskunft gibt zu Bauangelegenheiten dann sllte das nicht das Brandschutzamt sondern das Bauamt sein, das ist ihr Bereich, die Anderen haben hier eher beratende Funktion.
Du solltest dir einen Rechtanwalt suchen der sich im Baurecht auskennt, der Fall ist zu kompliziert um das einem Hobbyjuristen zu überlassen. Eventuell kann auch ein Ingenieurbüro für Brandschutz da beratend tätig werden. Architekten sind leider in Sachen Brandschutz oftmals nicht die Kompetentesten.
Was ihr vorhabt ist baugenehmigungspflichtig; auch die neue Grenze muss dem öffentlichen Baurecht entsprechen.
Deine Ausführungen sind in sich widersprüchlich, baurechtlich falsch und unsinnig. Der Kreisbrandinspektor ist unzuständig und inkompetent. Besorgt Euch einen nach Landesbauordnung bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der die notwendigen Anträge stellt und das öffentliche Baurecht in Ordnung bringt!
Vorher solltest Du keine Vereinbarungen treffen.
Er war jetzt beim Landratsamt (Brandmeister) dieser das auch bestätigt hat, dass er eine Brandwand F60 hochziehen muss.
Wenn der Mann das so erzählt hat, dann fragt ihn am besten gar nicht mehr. Weil Eine Brandwand ist etwas anderes als eine F-60 Wand! Fragt in der Sache das Bauamt, die haben da die Kompetenz dafür.
Somit haben wir nachher 2x F60 Wände angrenzend wie vorgeschrieben.
Auch das kommt mir etwas seltsam vor. An sich würde durchaus eine Wand genügen, und du bist derjenige, der neu baut... Bei Grundstücksteilungen müssen in dieser Hinsicht immer wieder Kompromisse eingegangen werden. Um da technisch und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich (nach dem Bauamt) dringend die Kontaktaufnahme zu einem geeigneten Ingenieurbüro und mit einem Fachanwalt für Baurecht. (Zuerst zum Ingenieur, der kann euch sagen, was technisch und rechtlich notwendig ist, dann ggf. zum Anwalt, der euch nötigenfalls sagen kann, wie ihr die Sache unter Dach und Fach bekommt.)
Einfach wird es ehrlich gesagt nicht...
Er hat jetzt ein Angebot für 13.000 Eur bekommen? Wieviel kostet es eine Wand 9m Breit, 7-8m hoch (First) hochziehen zu lassen (Mauer 17,5cm dick)
Völlig egal was das kostet, es ist höchstwahrscheinlich nicht die richtige Wand. Brandwände sind eigentlich immer mindestens 24cm stark!
Zuständig für Fragen zum Baurecht (baulicher Brandschutz) ist ausschließlich das Bauamt der Kreisverwaltungsbehörde! Das kann das Bauamt eines Landratsamtes oder der kreisunabhängigen Stadt oder auch eine Berufsfeuerwehr sein.
Alle Auskünfte anderer Stellen sind unverbindlich und die Erteilung sogar teilweise gesetzlich verboten!
Eine Brandwand muß mindesterns F 90 sein und zusätzlich die notwendige Standsicherheit aufweisen.
Zwei mal F 60 ergeben nicht mindestens F 120, sondern bleiben eben nur F 60.
Grundsätzlich ist, wenn eine Brandwand erforderlich ist, mindestens eine Wand in F 90 ohne irgendwelche Duchbrüche gefordert.
Nicht zu vermeidende Wanddurchbrüche müssen mit zugelassenem Material und von zugelassenen Fachfirmen gesichert sein bzw. abgeschottet werden.#
Mein Rat: Frage das zuständige Bauamt!